Zahlung KfB bei Rechtsnachfolge

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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NicoleBe.
Foren-Praktikant(in)
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#1

21.04.2021, 22:15

Guten Abend!

Folgende Fallkonstellation:

Mandant wurde durch uns im Zivilprozess vertreten. Er hat PKH beantragt, welche abgelehnt wurde. Dagegen wurde Rechtsbeschwerde eingelegt, wurde auch zurückgewiesen. Den Rechtsstreit hat der Mandant verloren, KfA von der Gegenseite beantragt. KfB ist ergangen.

Mandant hat unsere eigenen RA-Gebühren nicht bezahlt, deshalb KfB über Rechtsanwaltsgebühren sowie 3,50 €Kosten für die Zustellung und nochmal 7 €, da die neue Anschrift ermittelt werden musste.

Zwischenzeitlich ist der Mandant verstorben. Wir sind bereits auf der "Suche" nach Erben.

Nun wäre meine Frage..

Liege ich mit der Vermutung richtig, dass der KfB bzw. die Vollstreckungsklausel auf die oder den Rechtsnachfolger umgeschrieben werden muss, um daraus vollstrecken zu können?

Vielen Dank für eure Antworten :)
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