Fällt ZV-Gebühr bei ZV aus KfB an?

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refa210500
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#1

19.04.2021, 16:15

Hallo,

ich kenne mich leider nicht in der Zwangsvollstreckung aus, daher bitte ich die blöde Frage zu entschuldigen.

Fällt für die Zwangsvollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss die Nummer 3309 an? Es geht ja um die festgesetzten Kosten und nicht um die Hauptforderung, daher wäre ja der gegn. Rechtsanwalt, welcher gepfändet hat, ja mehr oder weniger für sich selbst tätig.
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sh161
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#2

19.04.2021, 16:32

Nein, er macht die Erstattung der Kosten für seine Mandantschaft geltend.
Außerdem kann ein Anwalt ja auch Gebühren für die ZV von eigenen festgesetzten Gebühren anrechnen.
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Tigerle
...ist hier unabkömmlich !
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#3

21.04.2021, 11:17

Ja auch für die ZV aus einem KfB fällt die Gebühr gem. 3309 an.

Zunächst ist es ja so, wie es sh161 geschrieben hat. Aber selbst wenn der RA einen KfB (z.B. in dem er gem. 11 RVG die Gebühren festsetzen lassen hat) die ZV betreibt, kann er die ZV Gebühr verlangen. Dies hätte lediglich Auswirkungen auf die MwSt..
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