Zwangsvollstreckung in Schweden

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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girlxlmxghty
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#1

19.04.2021, 11:28

Hallo!

Meine Zwangsvollstreckungskenntnisse sind schon hinsichtlich der ZV in Deutschland auf's Nötigste begrenzt, nun muss ich eine ZV in Schweden durchführen. Die Sache liegt in der Kanzlei schon seit 4 Jahren rum, ohne dass sich bisher jemand drum gekümmert hat. Als ich die Mandanten nun über den Stand der Dinge informierte, waren diese vollkommen überrascht, dass die Sache überhaupt noch läuft. Vollstreckt werden sollen ein Vergleich in Höhe von 16.000,00 € und ein KFB in Höhe von ca. 1.300,00 € zuzüglich Zinsen. Aufgrund meiner wenigen Erfahrung konnte ich den Mandanten bezüglich der Kosten leider nur eine sehr schwammige Auskunft erteilen. Um über das weitere Vorgehen zu entscheiden, wäre es aber natürlich wichtig einen ungefähren Betrag nennen zu können. Kennt sich jemand mit der ZV im Ausland, insbesondere in Schweden, aus und weiß welche Kosten anfallen könnten?

Aus dem Internet ergaben sich für mich folgende Posten:
- 15,00 € je Titel für die Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel
- unsere Anwaltskosten - Hier weiß ich allerdings nicht, ob die Beauftragung der schwedischen Vollstreckungsbehörde eine Vollstreckungsmaßnahme wäre, die wir abrechnen könnten?
- Kosten für die Übersetzung der Titel und der jeweiligen Bestätigung als Europäischer Vollstreckungstitel - Weil ich noch nie solche Sachen übersetzen lassen musste, ist mir unklar, wie das abläuft und welche Kosten anfallen würden.
- Kosten für die schwedische Vollstreckungsbehörde - Im Internet steht grundsätzlich fällt eine Grundgebühr von 600 SEK, also ca. 60,00 €, an. Anscheinend können noch weitere Gebühren wie Vorbereitungsgebühren, Verkaufsgebühren und Sondergebühren anfallen. Ich weiß allerdings nicht in welcher Höhe, welche genau und wofür.

Ich nehme gerne Herausforderungen an, muss aber vor dem Hintergrund, dass sich in dieser Kanzlei nicht mal jemand mit der ZV in Deutschland auskennt, sagen, dass ich den Mandanten am liebsten einen hierauf spezialisierten Anwalt empfehlen würde. Von meinem kommt nicht viel, ich solle oben aufgeführte, bereits in einem Schreiben an den Mandanten mitgeteilte Kosten nochmals per Telefon durchgeben. Was auch immer das bringen soll. Ich bin also für jede weitere Information dankbar.

Vielen Dank im Voraus!
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