Hallo,
wir haben gegen eine Schuldnerin einen Titel erwirkt. Der zuständige Gerichtsvollzieher hat nunmehr mitgeteilt, dass die Schuldnerin verzogen ist und zwischenzeitlich geheiratet hat und einen anderen Nachnamen angenommen hat. Muss ich den Titel jetzt zwingend umschreiben lassen oder reicht für die zukünftige Vollstreckung aus, dass ich das Schreiben des GV als Nachweis der Namensänderung beifüge?
Vielen Dank schonmal für Eure Rückmeldug und ein schönes Wochenende.
Titelumschreibung nach Namensänderung wegen Ehe
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Das AG Hagen hatte mir mal am 29.12.2016 folgendes mitgeteilt:
"Es wird vorsorglich mitgeteilt, daß durch obergerichtliche Rechtsprechung (§ 750 Rn. 9 Zöller) entschieden wurde, daß eine Berichtigung durch das Gericht nicht erforderlich ist, wenn die Namensänderung nach Erlaß des Vollstreckungsbescheides erfolgt ist.
In diesem Fall kann das zuständige Vollstreckungsorgan die Namensänderung prüfen und wird diese bei den Vollstreckungsmaßnahmen berücksichtigen."
Das war aber - wie gesagt - in 2016. Ob das jetzt noch Gültigkeit hat, weiß ich nicht. Ich weiß auch nicht, ob das jetzt nur für einen VB gilt/galt oder auch für alle anderen Titel, wie z.B. Urteile oder KfBs.
"Es wird vorsorglich mitgeteilt, daß durch obergerichtliche Rechtsprechung (§ 750 Rn. 9 Zöller) entschieden wurde, daß eine Berichtigung durch das Gericht nicht erforderlich ist, wenn die Namensänderung nach Erlaß des Vollstreckungsbescheides erfolgt ist.
In diesem Fall kann das zuständige Vollstreckungsorgan die Namensänderung prüfen und wird diese bei den Vollstreckungsmaßnahmen berücksichtigen."
Das war aber - wie gesagt - in 2016. Ob das jetzt noch Gültigkeit hat, weiß ich nicht. Ich weiß auch nicht, ob das jetzt nur für einen VB gilt/galt oder auch für alle anderen Titel, wie z.B. Urteile oder KfBs.
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Hallo,
ein Nachweis der Namensänderung reicht aus.
S. Geiselmann
ein Nachweis der Namensänderung reicht aus.
S. Geiselmann