Titelumschreibung nach Namensänderung wegen Ehe

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Nicoletta1993
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 21
Registriert: 11.09.2020, 11:16
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Andere

#1

16.04.2021, 17:10

Hallo,

wir haben gegen eine Schuldnerin einen Titel erwirkt. Der zuständige Gerichtsvollzieher hat nunmehr mitgeteilt, dass die Schuldnerin verzogen ist und zwischenzeitlich geheiratet hat und einen anderen Nachnamen angenommen hat. Muss ich den Titel jetzt zwingend umschreiben lassen oder reicht für die zukünftige Vollstreckung aus, dass ich das Schreiben des GV als Nachweis der Namensänderung beifüge?

Vielen Dank schonmal für Eure Rückmeldug und ein schönes Wochenende.
Flora
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 483
Registriert: 06.04.2009, 21:47
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Wohnort: Niederrhein

#2

17.04.2021, 13:12

Das AG Hagen hatte mir mal am 29.12.2016 folgendes mitgeteilt:

"Es wird vorsorglich mitgeteilt, daß durch obergerichtliche Rechtsprechung (§ 750 Rn. 9 Zöller) entschieden wurde, daß eine Berichtigung durch das Gericht nicht erforderlich ist, wenn die Namensänderung nach Erlaß des Vollstreckungsbescheides erfolgt ist.

In diesem Fall kann das zuständige Vollstreckungsorgan die Namensänderung prüfen und wird diese bei den Vollstreckungsmaßnahmen berücksichtigen."

Das war aber - wie gesagt - in 2016. Ob das jetzt noch Gültigkeit hat, weiß ich nicht. Ich weiß auch nicht, ob das jetzt nur für einen VB gilt/galt oder auch für alle anderen Titel, wie z.B. Urteile oder KfBs.
Geiselmann
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1289
Registriert: 28.03.2010, 11:15
Beruf: Rechtspfleger

#3

17.04.2021, 14:50

Hallo,

ein Nachweis der Namensänderung reicht aus.

S. Geiselmann
Antworten