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Gebühr für Aufforderungsschreiben vor ZV

Verfasst: 16.04.2021, 16:40
von Nicoletta1993
Hallo ihr Lieben,

kurz vor dem Wochenende habe ich noch eine Frage. Wir haben den Gegner aufgefordert, die titulierte Forderung aus dem KFB zu bezahlen und hierfür die 0,3 VG abgerechnet. (Titel, Klausel und Zustellung waren gegeben). Jetzt sagt der Gegner aber, dass das Gericht denen zu spät unseren KFA geschickt hat, sodass vorsorglich Erinnerung gegen den KFB eingelegt wurde. Natürlich wollen die unsere Gebühren jetzt nicht bezahlen, weil das Verschulden der späten Zahlung ja nach deren Meinung beim Gericht lag.

Da gibt es für mich dann keine Möglichkeit über den Gegner an die Gebühren zu kommen, oder? Alternativ muss ich dann wohl mit der RS abrechnen.

Vielen Dank und schonmal ein schönes Wochenende.

Re: Gebühr für Aufforderungsschreiben vor ZV

Verfasst: 19.04.2021, 08:45
von mrsgoalkeeper
Wenn die Gegenseite der Meinung ist muss sie die an Euch zu zahlenden Kosten dort als Schadensersatz geltend machen.