Pfüb bei der Zug um Zug-ZV

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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dabo
Foren-Praktikant(in)
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Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte

#1

13.04.2021, 16:37

Hallo ihr Lieben,

ich bin total unerfahren in der ZV, da ich eigentlich nur Strafrecht bearbeite, deswegen hoffe ich, dass mir hier jemand weiterhelfen kann. :P

Ich betreibe gerade eine Zwangsvollstreckung, bei der es um die Herausgabe eines Fahrzeugs Zug um Zug geht. Annahmeverzug wurde bereits durch den GV festgestellt.

Jetzt haben wir nach Abnahme der Vemögensauskunft und erfolglosem Pfändungsversuch den Original-Fahrzeugschein vom GV wieder zurück erhalten und ich möchte einen PfÜb beantragen.

Muss ich jetzt den Antrag auf PfÜb zusammen mit dem Original-Fahrzeugschein als Anlage an das Vollstreckungsgericht schicken oder wie kommt der Fahrzeugschein nach Begleichung der vollständigen Forderung an den Schuldner?

Vielen Dank im Voraus. :thx
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