Modul Q im Vollstreckungsauftrag

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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girlxlmxghty
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#1

13.04.2021, 13:35

Hallo,

ich habe sonst mit RA-Micro gearbeitet und muss die Kosten- und Forderungsaufstellung im Vollstreckungsauftrag in meiner neuen Kanzlei zum ersten Mal händisch ausfüllen. Dabei sind einige Fragen aufgetreten. Der Auftrag hat folgenden Inhalt:
- Zustellung
- keine Zahlungsvereinbarung
- Abnahme der Vermögensauskunft ohne vorherigen Pfändungsversuch
- Erlass des Haftbefehls
- Pfändung körperlicher Sachen nach Abnahme der Vermögensauskunft
- Einholung von Auskünften Dritter

Folgende Fragen dazu:
Ist es richtig, dass ich für den Auftrag zur Abnahme der VA, die Sachpfändung und die Einholung von Drittauskünften jeweils einzeln eine Nr. 3009 VV fordere? Erhalte ich die Gebühr noch für eine der anderen aufgeführten Aufträge? Muss ich, da nur 2 Rechnungen im Auftrag aufgeführt sind, die Seite "kopieren" und kann die dritte Rechnung so einfügen?

Und: Zu vollstreckende Forderungen sind die Hauptforderung aus einem Urteil, die darin festgesetzten außergerichtlichen Kosten sowie die festgesetzten Kosten aus einem KFB. Hauptforderung kommt in der Forderungsaufstellung offensichtlich unter 'Hauptforderung', 'titulierte vorgerichtliche Kosten' sind die festgesetzten außergerichtlichen Kosten und unter 'festgesetzte Kosten' kommen die Kosten des KFB. Meine Frage bezieht sich vor allem auf die verschiedenen Zinsfelder. Welche Zinsen sind in welches Feld einzutragen? Ich schätze die Reihenfolge der Zinsen Forderungen entspricht der der Zinsfelder, ist das richtig?

Vielen Dank im Voraus.
girlxlmxghty
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#2

13.04.2021, 13:59

2 Dinge, die mir gerade noch eingefallen sind: Müssen die Zinsen ausgerechnet in das vordere Feld eingetragen werden oder ist das freizulassen, wenn sie bis zum Zahltag berechnet werden?
Und: Beide Titel haben eine Rechtsnachfolgeklausel erhalten und müssen daher neu zugestellt werden. Heißt das, ich füge jeweils die vollstreckbare + jeweils eine beglaubigte Abschrift bei?
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paralegal6
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#3

14.04.2021, 19:07

Nee, in RAM fügst du ja auch keine 3. Rechnung bei. Zu Zunsen: arbeitest du komplett ohne Anwaltsprogramm? Sonst ein FoKo beifügen
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