Modul Q im Vollstreckungsauftrag
Verfasst: 13.04.2021, 13:35
Hallo,
ich habe sonst mit RA-Micro gearbeitet und muss die Kosten- und Forderungsaufstellung im Vollstreckungsauftrag in meiner neuen Kanzlei zum ersten Mal händisch ausfüllen. Dabei sind einige Fragen aufgetreten. Der Auftrag hat folgenden Inhalt:
- Zustellung
- keine Zahlungsvereinbarung
- Abnahme der Vermögensauskunft ohne vorherigen Pfändungsversuch
- Erlass des Haftbefehls
- Pfändung körperlicher Sachen nach Abnahme der Vermögensauskunft
- Einholung von Auskünften Dritter
Folgende Fragen dazu:
Ist es richtig, dass ich für den Auftrag zur Abnahme der VA, die Sachpfändung und die Einholung von Drittauskünften jeweils einzeln eine Nr. 3009 VV fordere? Erhalte ich die Gebühr noch für eine der anderen aufgeführten Aufträge? Muss ich, da nur 2 Rechnungen im Auftrag aufgeführt sind, die Seite "kopieren" und kann die dritte Rechnung so einfügen?
Und: Zu vollstreckende Forderungen sind die Hauptforderung aus einem Urteil, die darin festgesetzten außergerichtlichen Kosten sowie die festgesetzten Kosten aus einem KFB. Hauptforderung kommt in der Forderungsaufstellung offensichtlich unter 'Hauptforderung', 'titulierte vorgerichtliche Kosten' sind die festgesetzten außergerichtlichen Kosten und unter 'festgesetzte Kosten' kommen die Kosten des KFB. Meine Frage bezieht sich vor allem auf die verschiedenen Zinsfelder. Welche Zinsen sind in welches Feld einzutragen? Ich schätze die Reihenfolge der Zinsen Forderungen entspricht der der Zinsfelder, ist das richtig?
Vielen Dank im Voraus.
ich habe sonst mit RA-Micro gearbeitet und muss die Kosten- und Forderungsaufstellung im Vollstreckungsauftrag in meiner neuen Kanzlei zum ersten Mal händisch ausfüllen. Dabei sind einige Fragen aufgetreten. Der Auftrag hat folgenden Inhalt:
- Zustellung
- keine Zahlungsvereinbarung
- Abnahme der Vermögensauskunft ohne vorherigen Pfändungsversuch
- Erlass des Haftbefehls
- Pfändung körperlicher Sachen nach Abnahme der Vermögensauskunft
- Einholung von Auskünften Dritter
Folgende Fragen dazu:
Ist es richtig, dass ich für den Auftrag zur Abnahme der VA, die Sachpfändung und die Einholung von Drittauskünften jeweils einzeln eine Nr. 3009 VV fordere? Erhalte ich die Gebühr noch für eine der anderen aufgeführten Aufträge? Muss ich, da nur 2 Rechnungen im Auftrag aufgeführt sind, die Seite "kopieren" und kann die dritte Rechnung so einfügen?
Und: Zu vollstreckende Forderungen sind die Hauptforderung aus einem Urteil, die darin festgesetzten außergerichtlichen Kosten sowie die festgesetzten Kosten aus einem KFB. Hauptforderung kommt in der Forderungsaufstellung offensichtlich unter 'Hauptforderung', 'titulierte vorgerichtliche Kosten' sind die festgesetzten außergerichtlichen Kosten und unter 'festgesetzte Kosten' kommen die Kosten des KFB. Meine Frage bezieht sich vor allem auf die verschiedenen Zinsfelder. Welche Zinsen sind in welches Feld einzutragen? Ich schätze die Reihenfolge der Zinsen Forderungen entspricht der der Zinsfelder, ist das richtig?
Vielen Dank im Voraus.