Amtshilfe zw. GV möglich? (wg. Zug-um-Zug)

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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renoHL
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#1

13.04.2021, 08:00

Hallo Ihr Lieben,

erstmal vielen Dank, dass ihr mir immer so lieb helft. Warum hab ich auch immer so blöde Spezialfälle ... :kopfkratz

Urteil: Zahlung Zug-um-Zug gegen Abbau einer (teilweise) montierten Solaranlage. Den ZVA auszufüllen ist kein Problem, ABER:

Gläubiger in Norddeutschland, Schuldner in Süd-Bayern (weiter weg geht kaum)... Schuldner hat zwar eine Montage-Zweigstelle hier oben, aber vollstrecken muss ich definitiv in der Hauptstelle in Bayern. D.h. die GV ist total nett, ich hab schon 2x mit ihr telefoniert, sie weiß aber auch nicht so einfach wie das geht, ich soll den Auftrag erstmal hinschicken und sie muss sich dann soweit schlau machen. Ist echt lieb, aber ich muss dem Mdt. nun (vorher) erklären wie das ablaufen wird, sowie Zeit- u. Kostenaufwand ungefähr abschätzen falls das nicht hinhaut, die Forderung liegt bei über 20.000,- €! Die GVin ist insgesamt auch skeptisch sagt sie, das sei kein "Selbstläufer", denn sie kann ja nicht nach MV hochfahren zur Überwachung. Gibts dafür sowas wie "Amtshilfe" unter den GVs?
Annahmeverzug muss sie auch noch herstellen ..leider.. Ein Problem ist ja auch, dass die Anlage teilweise montiert ist. Der Mdt. will die Sachen auch nicht vor Zahlung rausgeben, dh sie muss erst das Geld auf Konto haben bevor Mdt die Fa. ranlässt an die Anlage.

Hat einer von Euch sowas schon einmal gemacht? Auch mit so großer Ortsentfernung Gläubiger/Schuldner?

LG renoHL
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