Hallo,
wir haben einen Vollstreckungsbescheid erwirkt, gegen den der Schuldner Einspruch eingelegt hat. Im Hauptsacheverfahren ist ein 2. VU ergangen, das lautet wie folgt:
"Der Einspruch des Beklagten gegen den VB wird mit der Maßgabe verworfen, dass der Beklagte nach teilweiser Erledigterklärung verurteilt wird, an die Klagepartei ..... € nebst Zinsen usw. zu bezahlen."
Brauche ich jetzt für die Vollstreckung auch noch den VB oder nur das VU?
Vielen Dank schon mal für eure Antwort.
Vollstreckung 2. VU nach VB
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Ich würde vorsorglich beide Titel beifügen, schadet nicht.
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