Vollmachtsnachweis § 253a ZPO
Verfasst: 10.04.2021, 13:54
Hallo Zusammen,
mein Chef hat mich darauf hingewiesen, daß man wohl seit neuestem (01.01.2021) seine Bevollmächtigung versichern muß, wenn man vollstreckt.
§ 253a ZPO besagt: "1) Bei der Durchführung der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in das bewegliche Vermögen haben Bevollmächtigte nach § 79 Abs. 2, S. 1 und 2 Nr. 3 und 4 ihre ordnungsgemäße Bevollmächtigung zu versichern; des Nachweises einer Vollmacht bedarf es in diesen Fällen nicht. 2) Satz 1 gilt nicht für Anträge nach § 802g ZPO."
Das ist irgendwie an mir vorbeigegangen. Kann/Muß ich das jetzt in meinen ZV-Formularen irgendwo ankreuzen? Ich habe nichts gefunden
Weiß das jemand?
Viele Grüße
Flora
mein Chef hat mich darauf hingewiesen, daß man wohl seit neuestem (01.01.2021) seine Bevollmächtigung versichern muß, wenn man vollstreckt.
§ 253a ZPO besagt: "1) Bei der Durchführung der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in das bewegliche Vermögen haben Bevollmächtigte nach § 79 Abs. 2, S. 1 und 2 Nr. 3 und 4 ihre ordnungsgemäße Bevollmächtigung zu versichern; des Nachweises einer Vollmacht bedarf es in diesen Fällen nicht. 2) Satz 1 gilt nicht für Anträge nach § 802g ZPO."
Das ist irgendwie an mir vorbeigegangen. Kann/Muß ich das jetzt in meinen ZV-Formularen irgendwo ankreuzen? Ich habe nichts gefunden
Weiß das jemand?
Viele Grüße
Flora