Hallo Zusammen,
mein Chef hat mich darauf hingewiesen, daß man wohl seit neuestem (01.01.2021) seine Bevollmächtigung versichern muß, wenn man vollstreckt.
§ 253a ZPO besagt: "1) Bei der Durchführung der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in das bewegliche Vermögen haben Bevollmächtigte nach § 79 Abs. 2, S. 1 und 2 Nr. 3 und 4 ihre ordnungsgemäße Bevollmächtigung zu versichern; des Nachweises einer Vollmacht bedarf es in diesen Fällen nicht. 2) Satz 1 gilt nicht für Anträge nach § 802g ZPO."
Das ist irgendwie an mir vorbeigegangen. Kann/Muß ich das jetzt in meinen ZV-Formularen irgendwo ankreuzen? Ich habe nichts gefunden
Weiß das jemand?
Viele Grüße
Flora
Vollmachtsnachweis § 253a ZPO
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Im PfüB-Formular auf Seite 9 im obersten Kästchen ist Platz und im GV-Formular im Modul C
S. Geiselmann
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