Moin Ihr lieben ReNo´s,
ich habe eine Akte auf dem Tisch, in der ich die ZV nur aus einem VU einleitete, da der KfB noch nicht vorlag und der Mandant drängelte. Nun liegt der KfB vor. Kann ich den KfB nun einfach an den Gerichtsvollzieher schicken mit der Bitte um Einbeziehung oder muss ich einen neuen ZV-Auftrag machen?
Vielen Dank schonmal für Eure Antworten
Liebe Grüße aus Bremen
KfB mit einbeziehen oder neuer Auftrag?
- Tigerle
- ...ist hier unabkömmlich !
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Es müsste ein neuer Antrag gestellt werden, wobei ich da erstmal beim GVZ Rücksprache halten würde, ob der erste Antrag überhaupt von Erfolg gekrönt sein wird, denn wenn nicht verursacht der ZV-Auftrag aus dem Kfb ja auch nur Kosten. Ggfs. kannst ja den Kfb nutzen um eine andere ZV-Maßnahme durchzuführen als mit dem VU