KfB mit einbeziehen oder neuer Auftrag?
Verfasst: 09.04.2021, 11:37
Moin Ihr lieben ReNo´s,
ich habe eine Akte auf dem Tisch, in der ich die ZV nur aus einem VU einleitete, da der KfB noch nicht vorlag und der Mandant drängelte. Nun liegt der KfB vor. Kann ich den KfB nun einfach an den Gerichtsvollzieher schicken mit der Bitte um Einbeziehung oder muss ich einen neuen ZV-Auftrag machen?
Vielen Dank schonmal für Eure Antworten
Liebe Grüße aus Bremen
ich habe eine Akte auf dem Tisch, in der ich die ZV nur aus einem VU einleitete, da der KfB noch nicht vorlag und der Mandant drängelte. Nun liegt der KfB vor. Kann ich den KfB nun einfach an den Gerichtsvollzieher schicken mit der Bitte um Einbeziehung oder muss ich einen neuen ZV-Auftrag machen?
Vielen Dank schonmal für Eure Antworten
Liebe Grüße aus Bremen