Hallo an alle in der Runde,
eine Frage bzgl. Räumung. Wenn ich eine klassische Räumung bei einem GV beauftrage, mit diesem in die Wohnung des Schuldners gehe, feststellt dass Schuldner nichts weiter in der Wohnung drin stehen hat und auch nicht am Termin anwesend ist, kann ich die beantragte klassische Räumung während des Termins in eine Berliner Räumung umwandeln?
Für Eure Antworten schon mal meinen
Katrin
Zwangsräumung (klassische Räumung/Berliner Räumung)
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Welchen Sinn sollte das haben? Der Auftrag hat ja schon begonnen. Die Kosten sind angefallen.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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Ich hätte jetzt vermutet, dass sich der Kostenvorschuss dadurch vermindert und die Gesamtkosten diesbezüglich auch. Die "Berliner" Räumung ist doch die kostengünstigere Alternative.
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Ja, aber nicht, wenn Du aufgrund eines Vollauftrages mit dem Gerichtsvollzieher bereits IM zu räumenden Objekt stehst.Katrinschill hat geschrieben: ↑09.04.2021, 10:07Ich hätte jetzt vermutet, dass sich der Kostenvorschuss dadurch vermindert und die Gesamtkosten diesbezüglich auch. Die "Berliner" Räumung ist doch die kostengünstigere Alternative.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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Ok, Schade. Hätte gedacht das man so etwas praktizieren kann, aber vielen Dank für deine Antwort.