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Zwangsräumung (klassische Räumung/Berliner Räumung)

Verfasst: 09.04.2021, 09:43
von Katrinschill
Hallo an alle in der Runde,
eine Frage bzgl. Räumung. Wenn ich eine klassische Räumung bei einem GV beauftrage, mit diesem in die Wohnung des Schuldners gehe, feststellt dass Schuldner nichts weiter in der Wohnung drin stehen hat und auch nicht am Termin anwesend ist, kann ich die beantragte klassische Räumung während des Termins in eine Berliner Räumung umwandeln?
Für Eure Antworten schon mal meinen :thx
Katrin

Re: Zwangsräumung (klassische Räumung/Berliner Räumung)

Verfasst: 09.04.2021, 09:45
von mrsgoalkeeper
Welchen Sinn sollte das haben? Der Auftrag hat ja schon begonnen. Die Kosten sind angefallen.

Re: Zwangsräumung (klassische Räumung/Berliner Räumung)

Verfasst: 09.04.2021, 10:07
von Katrinschill
Ich hätte jetzt vermutet, dass sich der Kostenvorschuss dadurch vermindert und die Gesamtkosten diesbezüglich auch. Die "Berliner" Räumung ist doch die kostengünstigere Alternative.

Re: Zwangsräumung (klassische Räumung/Berliner Räumung)

Verfasst: 09.04.2021, 10:22
von mrsgoalkeeper
Katrinschill hat geschrieben:
09.04.2021, 10:07
Ich hätte jetzt vermutet, dass sich der Kostenvorschuss dadurch vermindert und die Gesamtkosten diesbezüglich auch. Die "Berliner" Räumung ist doch die kostengünstigere Alternative.
Ja, aber nicht, wenn Du aufgrund eines Vollauftrages mit dem Gerichtsvollzieher bereits IM zu räumenden Objekt stehst.

Re: Zwangsräumung (klassische Räumung/Berliner Räumung)

Verfasst: 09.04.2021, 10:46
von Katrinschill
Ok, Schade. Hätte gedacht das man so etwas praktizieren kann, aber vielen Dank für deine Antwort.