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Dauer Vollstreckungsauftrag (Auslandssache)

Verfasst: 06.04.2021, 10:52
von Marv4698
Hallo zusammen! Ich brauche einmal Euren Rat.

Ich habe für meine Chefin vor ca. 5 Wochen einen Vollstreckungsauftrag (Sachpfändung/Kombi VA) für einen österreichischen Titel in Berlin in Auftrag gegeben. Bislang habe ich noch keine Rückmeldung erhalten. Bei telefonischen Rückfragen wird mir nur mitgeteilt, dass ich auf das Schreiben des zuständigen GV warten soll.

Hat vlt. jemand von Euch Erfahrung, wie lange das im Schnitt dauert? Ausländische Titel dauern ja in der Regel etwas und das ist die erste Sachpfändung die ich in Auftrag gebe, daher fehlt mir leider die Erfahrung, wie lange eine solche i.d.R. braucht.

Für Eure Hilfe bedanke ich mich in Voraus!

BG Marvin

Re: Dauer Vollstreckungsauftrag (Auslandssache)

Verfasst: 06.04.2021, 12:36
von samsara
Nach fünf Wochen brauchst Du Dir noch keinen Stress zu machen. Nachdem Du u.a. eine Sachpfändung beantragt hast, kann dies schon mal drei Monate dauern.

Ggf. rufst Du einfach mal bei dem zuständigen Gerichtsvollzieher an und fragst nach dem Sachstand.

Re: Dauer Vollstreckungsauftrag (Auslandssache)

Verfasst: 08.04.2021, 12:35
von Inkasso-Tante
Die Bearbeitung von Zwangsvollstreckungsaufträgen dauert schon unter normalen Umständen locker 8 Wochen.
Da würde ich nach 5 Wochen noch nicht einmal mit der Wimper zucken.

Re: Dauer Vollstreckungsauftrag (Auslandssache)

Verfasst: 08.04.2021, 12:38
von Inkasso-Tante
Das hat übrigens gar nichts mit einem ausländischen Titel zu tun, denn tituliert (und der Titel hoffentlich auch für in Deutschland vollstreckbar erklärt) ist die Sache ja schon, wenn ich dich richtig verstehe.
Die Vollstreckbarerklärung des Titels vor der ZV ist für gewöhnlich das, was so lange dauert. Bei der ZV habe ich noch keinen Unterschied in der Dauer der Bearbeitung feststellen können.

Re: Dauer Vollstreckungsauftrag (Auslandssache)

Verfasst: 08.04.2021, 12:58
von mrsgoalkeeper
Kombi-VA: Mindestens 8 Wochen, aktuell aufgrund von Corona auch gerne mal 6 Monate