Unterhaltspfändung Monierung Gericht

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Hedi
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#1

31.03.2021, 13:59

Hallo Kollegas!

Ich hab einen Pfüb bzw. Unterhaltspfändung bzgl. Gehalt und Rentenanwartschaften beantragt. Nach geschätzten 1000 Jahren... Nun kam vom Gericht folgende Monierung:

"Es ist keine Zusammenrechnung der beiden monatlichen Einkünfte der Schuldnerin beantragt. Die beantragte Festsetzung eines dem Schuldner höchstens zu belassenden Einkommens aus den Gesamteinkünften ist daher nicht möglich. "

Ich seh gar nicht, dass ich im Pfüb diese Festsetzung beantragt habe. Kann mir hier jemand helfen?

Danke!
LG
mrsgoalkeeper
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#2

31.03.2021, 15:05

Wie viele DS hast Du und was hast Du bei denen gepfändet?
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
Hedi
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#3

31.03.2021, 15:24

Zwei Drittschuldner. Einmal Arbeitgeber das Gehalt und dann hab ich noch die Rentenanwartschaften bei der Rentenversicherung gepfändet.
mrsgoalkeeper
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#4

31.03.2021, 15:40

Naja, man kann jetzt trefflich rumraten, warum Du eine Monierung bekommen hast. Wahrscheinlich hast Du an einer Stelle des Formulars was zur Zusammenrechnung stehen aber auf dem Deckblatt das Kreuz nicht gemacht. Ich würde Dir raten einfach mal telefonischen Kontakt zum Gericht aufzunehmen. Die können Dir ja am besten sagen, warum Du eine Monierung bekommen hast.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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