Zustellung Drittschuldner

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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BeateTr_ER
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#1

30.03.2021, 11:04

Hallo!

Ich habe ein Schreiben des GVZ vorliegen in dem er mitteilt, dass die Zustellung an den Drittschuldner (Privatperson) unter der im PfÜb angegebenen Adresse nicht erfolgen kann, da dieser unbekannt verzogen ist. Das Anwesen wird saniert und steht leer, die Briefkästen sind überfüllt. Eine Nachfrage in der Nachbarschaft ergab, dass im Anwesen schon länger niemand mehr wohne.

Gemäß akt. Gruchbuchauszug ist der Drittschuldner jedoch noch Eigentümer des Anwesens, eine Auflassungsvormerkung für einen evtl. Käufer ist auch nicht vermerkt. Jetzt zu meinen Fragen:

1) Ohne Zustellung an Drittschuldner wird der PfÜb wohl nicht erlassen, oder?
2) Soll ich eine Einwohnermeldeamtsauskunft einholen?

Vielen Dank für Eure Hilfe!!
mrsgoalkeeper
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#2

30.03.2021, 11:24

1.) der Pfüb ist bereits erlassen
2.) macht Sinn, es sei denn Du hast eine andere Idee, wie Du die neue Adresse rausfinden kannst.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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paralegal6
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#3

30.03.2021, 11:37

kann ja sein, dass der DS im Altenheim oder sonstowo wohnt oder ggf gar nicht mehr unter uns ist. (kenne ja jetzt das Alter nicht) EMA macht da schon am ehesten Sinn. Sanierung dauert ja auch eine Zeit, ggf ist er einfach umgezogen, im Hotel geht ja derzeit nicht
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Tigerle
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#4

30.03.2021, 15:21

paralegal6 hat geschrieben:
30.03.2021, 11:37
kann ja sein, dass der DS im Altenheim oder sonstowo wohnt oder ggf gar nicht mehr unter uns ist. (kenne ja jetzt das Alter nicht) EMA macht da schon am ehesten Sinn. Sanierung dauert ja auch eine Zeit, ggf ist er einfach umgezogen, im Hotel geht ja derzeit nicht
so sehe ich es auch bzw. so würde ich es auch machen.
BeateTr_ER
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#5

30.03.2021, 20:38

Laut EMA ist er noch unter der Adresse des Anwesens gemeldet. Er ist auch nicht verstorben.

Ich vermute, dass er zur Zeit bei Verwandten/Bekannten wohnt und den Briefkasten einfach unregelmäßig leert. Dumm nur, dass gerade zum Zeitpunkt der Zustellung der Briefkasten nicht geleert war, so dass der GVZ nicht zustellen konnte.

Ich werde dem GVZ mitteilen, dass er laut EMA noch dort wohnt. Ich meine, nur weil man sein Haus saniert, meldet man sich ja nicht um. Vielleicht geht er nochmal hin....

Wenn der DS aber doch in einem Altenheim wohnt, hätte das doch in der EMA gestanden, oder?

Hättet ihr sonst noch Ideen/Vorschläge für mich?
Aelizia
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#6

01.04.2021, 10:21

Vielleicht kommt eine öffentliche Zustellung in Betracht?


https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 39465.html
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