Vergütung eines Zwangsverwalters

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Firelady
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#1

29.03.2021, 16:37

Hallo zusammen!

Ich habe folgendes Problem:
Kollegin ist als Zwangsverwalterin bestellt worden. Verfahren lief soweit glatt durch. Der Abschlussbericht mit Gebührenrechnung wurde von uns und der Teilungsplan vom Gericht erstellt. Damit wäre die Zwangsverwaltung eigentlich abgeschlossen.

Eigentlich, denn:
Der Ersteher hat sich seit dem Zuschlag im September 2020 nicht mehr gemeldet. Das Zwangsverwalterkonto konnte nicht aufgelöst werden. Der Mieter in dem Objekt hat unser Schreiben ignoriert und weiter die Mieten an uns gezahlt und wir haben weiterhin mehrfach Korrespondenz mit dem Gericht, der Gläubigerin und Dritten geführt.

Leider wurde unsere Vergütung schon -wie es sich gehört- nach Teilungsplan festgesetzt und gezahlt.

Nun meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit, den Mehraufwand ebenfalls vergütet zu bekommen?
Seit dem Abschlussbericht ist nun ein halbes Jahr vergangen und viel passiert (s.o.). Das kostet natürlich auch Arbeitszeit und Nerven...

Leider ist die Literatur wenig hilfreich. Vielleicht hatte ja hier auch mal jemand das Problem. :kopfkratz

Danke euch!
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Crydea
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#2

30.03.2021, 14:54

Hallo,

ich würde einfach die weiter angefallenen Zeiten nochmals festsetzen lassen. Ihr habt ja auch weiter Nachweise für die erbrachten Tätigkeiten. Eine Zwangsverwaltung endet ja nicht zwingend mit Aufhebungsbeschluss und Schlussbericht. Man hat ja normal noch Masse auf dem Anderkonto, um noch nachträglich anfallende Pflichten zu erfüllen, und muss dem Gericht dann ja auch mitteilen, was zwischen Schlussbericht und Kontoschließung mit der Masse passiert ist. In diesem letzten Schreiben an das Gericht würde ich eine nachträgliche Festsetzung beantragen und diese mit dem Aufwand begründen. Rechnet ihr in der Sache nach Zeiterfassung oder Wert Mieteinnahmen ab?

LG
Cry
Firelady
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#3

09.04.2021, 10:41

Hallo Crydea,

vielen Dank für die Antwort.

Da wir nach dem Wert der Mieteinnahmen abgerechnet haben, war mir die Zeitfestsetzung in der Sache nicht in den Sinn gekommen.
Wäre aber ein Ansatz, um die weiter anfallenden Kosten noch irgendwie unter zu bekommen. Danke. :daumen

LG
Judex non calculat.
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