Festsetzung der Zwangsvollstreckungskosten?
Verfasst: 29.03.2021, 11:26
Hallöchen.
Wir haben einen ZV-Fall, in dem der Schuldner zwar Raten zahlt, aber für die angesetzte Forderung sehr niedrig, so dass es Jahre dauert, bis auch nur die Hauptforderung ohne Zinsen ausgeglichen ist. Da der Schuldner direkt an unseren Gläubiger zahlt, haben wir unsere Kosten für die außergerichtliche Bearbeitung nun bei diesem in Rechnung gestellt. Für die Zwangsvollstreckung und den Mahnbescheid hatten wir Kostendeckungszusage, also haben wir uns an die RV gewandt.
Die hat nun ein Schreiben zurückgeschickt, dass wir doch bitte die Kosten für die erfolglose Zwangsvollstreckung festsetzen lassen sollen.
Ich hab das noch nie gemacht. Ich hab mal ein bisschen geforscht, aber alle Themen dazu waren 10 Jahre oder älter, denen vertraue ich lieber nicht mehr, wir wissen ja, wieviel sich im Recht in 10 Jahren ändert.
Meine Hauptfrage ist, wohin ich den KFA schicken soll. Wir haben hier einen Vollstreckungsbescheid. Bei Urteil oder KFB wäre das ja eindeutig das Gericht, bei dem der Rechtsstreit geführt wurde, aber welches Gericht ist es bei KFB? Das Gericht, bei dem wir den Gerichtsvollzieher beauftragt haben? Oder das Mahngericht, das uns den Vollstreckungsbescheid ausgefertigt hat?
Kann ich ebenfalls die Kosten für das Mahnverfahren festsetzen lassen? Oder kann ich nur die erfolglosen ZV-Aufträge aufführen?
Welche Anlagen muss ich diesem Antrag beifügen?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Wir haben einen ZV-Fall, in dem der Schuldner zwar Raten zahlt, aber für die angesetzte Forderung sehr niedrig, so dass es Jahre dauert, bis auch nur die Hauptforderung ohne Zinsen ausgeglichen ist. Da der Schuldner direkt an unseren Gläubiger zahlt, haben wir unsere Kosten für die außergerichtliche Bearbeitung nun bei diesem in Rechnung gestellt. Für die Zwangsvollstreckung und den Mahnbescheid hatten wir Kostendeckungszusage, also haben wir uns an die RV gewandt.
Die hat nun ein Schreiben zurückgeschickt, dass wir doch bitte die Kosten für die erfolglose Zwangsvollstreckung festsetzen lassen sollen.
Ich hab das noch nie gemacht. Ich hab mal ein bisschen geforscht, aber alle Themen dazu waren 10 Jahre oder älter, denen vertraue ich lieber nicht mehr, wir wissen ja, wieviel sich im Recht in 10 Jahren ändert.
Meine Hauptfrage ist, wohin ich den KFA schicken soll. Wir haben hier einen Vollstreckungsbescheid. Bei Urteil oder KFB wäre das ja eindeutig das Gericht, bei dem der Rechtsstreit geführt wurde, aber welches Gericht ist es bei KFB? Das Gericht, bei dem wir den Gerichtsvollzieher beauftragt haben? Oder das Mahngericht, das uns den Vollstreckungsbescheid ausgefertigt hat?
Kann ich ebenfalls die Kosten für das Mahnverfahren festsetzen lassen? Oder kann ich nur die erfolglosen ZV-Aufträge aufführen?
Welche Anlagen muss ich diesem Antrag beifügen?
Vielen Dank für eure Hilfe.