Festsetzung der Zwangsvollstreckungskosten?
- Soenny
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Ich würde gerne wissen, ob du Azubi bist, die Fragen kommen mir schon sehr so vor *grübel*
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Hallo, ich werfe meine Frage mal hier rein:
Wir möchten ebenfalls ZV-Kosten festsetzen lassen. Inzwischen ist aber über das Vermögen der gegnerischen GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet worden und die Forderung von uns auch bereits zur Insolvenztabelle angemeldet (inklusive ZV-Kosten). Können wir die ZV-Kosten trotz des laufenden Insolvenzverfahrens festsetzen lassen? Es geht uns nur um die Verzinsung. Vollstrecken wollen (dürfen) wir natürlich nicht.
Falls wir den KfA stellen dürften, dann müsste man im Rubrum als Vertreter der GmbH den Insolvenzverwalter angeben, oder?
Ich habe bei diesem Festsetzungsantrag irgendwie ein Störgefühl...
Wir möchten ebenfalls ZV-Kosten festsetzen lassen. Inzwischen ist aber über das Vermögen der gegnerischen GmbH das Insolvenzverfahren eröffnet worden und die Forderung von uns auch bereits zur Insolvenztabelle angemeldet (inklusive ZV-Kosten). Können wir die ZV-Kosten trotz des laufenden Insolvenzverfahrens festsetzen lassen? Es geht uns nur um die Verzinsung. Vollstrecken wollen (dürfen) wir natürlich nicht.
Falls wir den KfA stellen dürften, dann müsste man im Rubrum als Vertreter der GmbH den Insolvenzverwalter angeben, oder?
Ich habe bei diesem Festsetzungsantrag irgendwie ein Störgefühl...
- mücki
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Nein, könnt ihr nicht. Es sind Forderung die vor Insolvenzeröffnung entstanden sind.
Ich verstehe ehrlich gesagt auch den Sinn dahinter nicht.
Ich verstehe ehrlich gesagt auch den Sinn dahinter nicht.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
- Anahid
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Es ist eine GmbH - sollte das InsO-Verfahren nichts bringen, ist die Firma weg. Also was soll eine Verzinsung bringen?
Wäre es keine GmbH, sondern eine Privatperson, könntet Ihr - sollte das Verfahren eingestellt werden - einen vollstreckbaren Tabellenauszug beantragen. Auch dafür ist also eine zusätzliche Titulierung nicht erforderlich.
Wäre es keine GmbH, sondern eine Privatperson, könntet Ihr - sollte das Verfahren eingestellt werden - einen vollstreckbaren Tabellenauszug beantragen. Auch dafür ist also eine zusätzliche Titulierung nicht erforderlich.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- paralegal6
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Zinsen hören eh ab IE auf
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Ok, ich danke euch!
Wenn ich ehrlich sein darf (peinlich): Ich dachte, dass man so eine GmbH noch retten kann und dann eventuell nach dem Insolvenzverfahren noch vollstrecken könnte. Solche Verfahren gehen ja recht lange und da können sich viele Zinsen ansammeln. Mir war nicht ganz bewusst, dass die GmbH dann endgültig aufgelöst ist.
Wenn ich ehrlich sein darf (peinlich): Ich dachte, dass man so eine GmbH noch retten kann und dann eventuell nach dem Insolvenzverfahren noch vollstrecken könnte. Solche Verfahren gehen ja recht lange und da können sich viele Zinsen ansammeln. Mir war nicht ganz bewusst, dass die GmbH dann endgültig aufgelöst ist.
- paralegal6
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Dann wäre es eine Sanierung in der Insolvenz kommt aber ganz selten vor. Zinsen würden trotzdem nicht laufen. In den meisten Fällen ist die Firma dann einfach platt. Sinn einer Insolvenz ist aber doch alte Schulden los zu werden, also danach ca ne vas rien