Hallo zusammen,
ich habe einen Fall, in dem über das Vermögen der Eigentümer das Insolvenzverfahren eröffent wurde. Vor Insolvenzeröffnung der Eigentümerin wurde die Versteigerung der Wohnung angeordnet. Mittlerweile wurde auch die Versteigerung des Anteils des Eigentümers angeordnet; sprich die Versteigerung betrifft nun die komplette Wohnung. Nun bin ich am überlegen, ob ich die Rückgewähransprüche bei der Bank pfände, die im Rang vor uns ist. Nur habe ich Bedenken, dass für die Pfändung das Vollstreckungsverbot nach § 89 Inso besteht.
Kann mir hier jemand weiterhelfen?
Vielen Dank schon einmal im Voraus für Eure Antworten!
Pfändung Rückgewähransprüche trotz Inso
- paralegal6
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Seid ihr Tabellengläubiger?
Dann sind ZV Massnahmen nicht erlaubt
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Ja, also unsere Forderung haben wir zur Tabelle beim Insolvenzverfahren angemeldet. Aber warum darf dann die Versteigerung durchgeführt werden aber eine Pfändung der Ansprüche nicht?
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Hallo,
Grundpfandgläubiger haben ein Pfandrecht das insolvenzfest ist.
Im Falle einer Insolvenz sind sie absonderungsberechtigt.
Die abgesonderte Befriedigung erfolgt durch Zwangsversteigerung.
Der Rückgewährsanspruch ist lediglich ein schuldrechtlicher Anspruch.
Für die Gläubiger gilt Vollstreckungsverbot, § 89 InsO.
S. Geiselmann
Grundpfandgläubiger haben ein Pfandrecht das insolvenzfest ist.
Im Falle einer Insolvenz sind sie absonderungsberechtigt.
Die abgesonderte Befriedigung erfolgt durch Zwangsversteigerung.
Der Rückgewährsanspruch ist lediglich ein schuldrechtlicher Anspruch.
Für die Gläubiger gilt Vollstreckungsverbot, § 89 InsO.
S. Geiselmann