Pfändung Rückgewähransprüche trotz Inso

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Usi96
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 12
Registriert: 06.07.2020, 20:16
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte

#1

29.03.2021, 10:31

Hallo zusammen,

ich habe einen Fall, in dem über das Vermögen der Eigentümer das Insolvenzverfahren eröffent wurde. Vor Insolvenzeröffnung der Eigentümerin wurde die Versteigerung der Wohnung angeordnet. Mittlerweile wurde auch die Versteigerung des Anteils des Eigentümers angeordnet; sprich die Versteigerung betrifft nun die komplette Wohnung. Nun bin ich am überlegen, ob ich die Rückgewähransprüche bei der Bank pfände, die im Rang vor uns ist. Nur habe ich Bedenken, dass für die Pfändung das Vollstreckungsverbot nach § 89 Inso besteht.

Kann mir hier jemand weiterhelfen?

Vielen Dank schon einmal im Voraus für Eure Antworten!
Benutzeravatar
paralegal6
Foreno-Inventar
Beiträge: 2974
Registriert: 07.09.2015, 15:47
Beruf: ReFa, BW
Software: RA-Micro

#2

29.03.2021, 16:29

Seid ihr Tabellengläubiger?
Dann sind ZV Massnahmen nicht erlaubt
Bild
Usi96
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 12
Registriert: 06.07.2020, 20:16
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte

#3

29.03.2021, 16:32

Ja, also unsere Forderung haben wir zur Tabelle beim Insolvenzverfahren angemeldet. Aber warum darf dann die Versteigerung durchgeführt werden aber eine Pfändung der Ansprüche nicht?
Geiselmann
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1289
Registriert: 28.03.2010, 11:15
Beruf: Rechtspfleger

#4

30.03.2021, 20:40

Hallo,

Grundpfandgläubiger haben ein Pfandrecht das insolvenzfest ist.
Im Falle einer Insolvenz sind sie absonderungsberechtigt.
Die abgesonderte Befriedigung erfolgt durch Zwangsversteigerung.

Der Rückgewährsanspruch ist lediglich ein schuldrechtlicher Anspruch.
Für die Gläubiger gilt Vollstreckungsverbot, § 89 InsO.

S. Geiselmann
Usi96
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 12
Registriert: 06.07.2020, 20:16
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte

#5

30.03.2021, 20:56

Vielen vielen Dank! ;)
Antworten