Hallo Zusammen,
folgendes Problem:
Unser Mandant ist mit seinen 2 Geschwistern Teil einer Erbengemeinschaft. Die eine Schwester hiervon wurde zur Zahlung einer Nutzungsentschädigung ggü. der Erbengemeinschaft verurteilt. Nun möchte ich für die Erbengemeinschaft in den Miteigentumgsanteil der Schwester pfänden.
Ich frage mich nun wie ich den Antragsteller bezeichnen soll, da die Schwester gleichzeitig Schuldnerin und Teil der Erbengemeinschaft ist.
Jemand Tipps für mich?
Pfändung für Erbengemeinschaft
- Tigerle
- ...ist hier unabkömmlich !
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Was genau hast Du denn vor? Ich nehme an, es ist eine ungeteilte Erbengemeinschaft?
Wenn ja, schau mal OLG München, Beschluss vom 23.06.2017, 34 Wx 173/17
Wenn ja, schau mal OLG München, Beschluss vom 23.06.2017, 34 Wx 173/17