Vorläufige Vollstreckbarkeit Urteil Arbeitsrecht
Verfasst: 24.03.2021, 07:52
Hallo zusammen,
ich habe mal wieder einen Vollstreckungsfall im Arbeitsrecht. Das kommt so selten vor, dass ich hier immer etwas aufgeschmissen bin
Ich habe ein Sitzungsprotokoll vorliegen, was den Urteilstenor wiedergibt. Mein Chef will jetzt, dass ich bei Gericht die vollstreckbare Ausfertigung des Sitzungsprotokolls beantrage
Wäre mir neu, wenn das gehen würde.
Natürlich konnte ich stattdessen (so wie er es vllt. auch ursprünglich meinte) die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils beantragen. Kann ich das auch schon tun, wenn uns bisher nur das Protokoll vorliegt? Laut § 62 ArbGG sind arbeitsgerichtliche Urteile ja immer vorläufig vollstreckbar, es Bedarf keiner extra Anmerkung auf vorläufige Vollstreckbarkeit im Tenor. Er will halt am liebsten gestern schon aus dem Tenor vollstrecken. Aber ich fürchte so leicht ist das nicht, oder?
ich habe mal wieder einen Vollstreckungsfall im Arbeitsrecht. Das kommt so selten vor, dass ich hier immer etwas aufgeschmissen bin
Ich habe ein Sitzungsprotokoll vorliegen, was den Urteilstenor wiedergibt. Mein Chef will jetzt, dass ich bei Gericht die vollstreckbare Ausfertigung des Sitzungsprotokolls beantrage
Wäre mir neu, wenn das gehen würde.
Natürlich konnte ich stattdessen (so wie er es vllt. auch ursprünglich meinte) die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils beantragen. Kann ich das auch schon tun, wenn uns bisher nur das Protokoll vorliegt? Laut § 62 ArbGG sind arbeitsgerichtliche Urteile ja immer vorläufig vollstreckbar, es Bedarf keiner extra Anmerkung auf vorläufige Vollstreckbarkeit im Tenor. Er will halt am liebsten gestern schon aus dem Tenor vollstrecken. Aber ich fürchte so leicht ist das nicht, oder?