wer muss denn jetzt eindeutig die Löschungsbewilligung bezahlen?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Anna84
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#1

22.03.2021, 17:50

Halli Hallo Hallöle!

Ich habe mir alle Beiträge zu dem Thema bereits durchgelesen, aber so richtig eindeutig war das nicht.

Kurz zur Sache:

Der Schuldner hat die Zwangssicherungshypothek bezahlt, da er das Haus gerne verkaufen möchte. Sein Notar verlangt von uns jetzt eine "auflagenfreie Löschungsbewilligung". Unser Mandant (Gläubiger) will natürlich diese Kosten nicht bezahlen, da er der Meinung ist, der Schuldner muss bezahlen. Der Schuldner will aber auch nicht bezahlen :mrgreen:

Chef ist sich nicht sicher. Ich hab schon alles durchgelesen, was ich durchlesen konnte. Was ich schon mal weiß, ist:

Die Kosten für die Löschungsbewilligung sind ja keine Kosten der ZV.

Keiner will bezahlen, aber die Löschung wollen se alle. Hat jemand evtl. einen Paragraphen für mich wo das eindeutig drin steht?

Ein lästiges Thema...


:thx
Feldhamster
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#2

22.03.2021, 22:16

viewtopic.php?f=41&t=78710&start=10

Vielleicht hilft dir das...danach hat der Schuldner die Kosten zu tragen.
Geiselmann
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#3

24.03.2021, 21:03

Die Kosten der Löschungsbewilligung gehören nicht zu den notwendigen Kosten der ZV im Sinne des § 788 ZPO.
Daher sind sie nicht vom Schuldner zu tragen.
Letztlich wird sie der Gläubiger tragen müssen.

S. Geiselmann
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Anna84
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#4

14.04.2021, 09:41

Vielen Dank euch!
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