Mein Schuldner ist Soldat auf Zeit bei der Bundeswehr und ich soll laufenden KU pfänden.
DS ist nach meiner Ansicht die Bundesrepublik Deutschland, also habe ich, weil mir meine Recherche ergeben hat, das Düsseldorf zuständig sein müsste, im Pfüb angegeben "Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Generalzolldirektion - Service-Center Düsseldorf -". Von dort bekam ich die Mitteilung, dass Düsseldorf nicht zuständig sei, sondern das Bundesverwaltungsamt, Außenstelle Kiel.
Meinen Antrag an das zuständige AG, den Pfüb nun unter der Anschrift in Kiel zuzustellen, lehnt das Gericht mit der Begründung ab, dass es sich um einen gänzlich anderen DS handele.
Ist dem so? MMn ist DS die BRD und nicht ein bestimmtes Verwaltungsamt. Muss ich einen neuen Pfüb für die Stelle in Kiel beantragen? Aus Kosten- und Zeitgründen würde ich das gerne vermeiden, wenn es unnötig ist.
Drittschuldner bei Pfändung von Soldatenbesoldung
- mücki
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Drittschuldner ist die jeweilige Bezügestelle. Für alles weitere
http://www.verwaltungsvorschriften-im-i ... 852514.htm
Und bitte mit dem VG aufpassen, da nicht jeder Soldat kasernierungspflichtig ist oder freiwillig dort lebt.
http://www.verwaltungsvorschriften-im-i ... 852514.htm
Und bitte mit dem VG aufpassen, da nicht jeder Soldat kasernierungspflichtig ist oder freiwillig dort lebt.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch