Drittschuldner bei Pfändung von Soldatenbesoldung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Benutzeravatar
sh161
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 609
Registriert: 12.12.2012, 10:19
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware

#1

19.03.2021, 09:34

Mein Schuldner ist Soldat auf Zeit bei der Bundeswehr und ich soll laufenden KU pfänden.
DS ist nach meiner Ansicht die Bundesrepublik Deutschland, also habe ich, weil mir meine Recherche ergeben hat, das Düsseldorf zuständig sein müsste, im Pfüb angegeben "Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Generalzolldirektion - Service-Center Düsseldorf -". Von dort bekam ich die Mitteilung, dass Düsseldorf nicht zuständig sei, sondern das Bundesverwaltungsamt, Außenstelle Kiel.
Meinen Antrag an das zuständige AG, den Pfüb nun unter der Anschrift in Kiel zuzustellen, lehnt das Gericht mit der Begründung ab, dass es sich um einen gänzlich anderen DS handele.
Ist dem so? MMn ist DS die BRD und nicht ein bestimmtes Verwaltungsamt. Muss ich einen neuen Pfüb für die Stelle in Kiel beantragen? Aus Kosten- und Zeitgründen würde ich das gerne vermeiden, wenn es unnötig ist.
Bild
Benutzeravatar
mücki
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1442
Registriert: 04.11.2009, 14:36
Beruf: ReNo
Software: RA-Micro

#2

19.03.2021, 11:12

Drittschuldner ist die jeweilige Bezügestelle. Für alles weitere

http://www.verwaltungsvorschriften-im-i ... 852514.htm

Und bitte mit dem VG aufpassen, da nicht jeder Soldat kasernierungspflichtig ist oder freiwillig dort lebt.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
Benutzeravatar
sh161
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 609
Registriert: 12.12.2012, 10:19
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware

#3

19.03.2021, 11:37

:thx
Bild
Antworten