Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
-
Hedi
- Forenfachkraft
- Beiträge: 180
- Registriert: 14.05.2011, 20:24
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
#1
17.03.2021, 07:58
Guten Morgen!
Ich muss aus einem Titel vollstrecken, wonach die geschiedene Ehefrau rückständigen Unterhalt in Höhe von 1500 € und weiteren in Unterhalt in Höhe von 150 EUR je Kind, also 300 EUR zu zahlen hat.
Nun muss ich das erste Mal eine Unterhaltspfändung betreiben und zwar wollte ich den Lohn sowie die Rentenanwartschaften der Frau pfänden lassen. Das Formular macht mir fast ein wenig Angst. Statische Unterhaltsrente, dynamisierte Unterhaltsrente? Muss ich das überhaupt ankreuzen? Kann mir jemand erklären, wie man dieses Formular ausfüllt?
Ich hoffe auf Eure Hilfe.
LG & schönen Tag!
-
sh161
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 609
- Registriert: 12.12.2012, 10:19
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Advoware
#2
17.03.2021, 08:42
Du hast einen Unterhaltsrückstand und statischen laufenden Unterhalt. Dynamischer Unterhalt ist der gestaffelte gem. Düsseldorfer Tabelle.
-
Hedi
- Forenfachkraft
- Beiträge: 180
- Registriert: 14.05.2011, 20:24
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
#3
17.03.2021, 08:49
Jetzt wo Du es schreibst, ergibt es Sinn
Dankeschön!