VU ergangen, Klage auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand abgewiesen und nun?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Dina-Tabea
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#1

15.03.2021, 15:26

Moin.

Kurze Frage. Wir haben ein VU errungen. Nachdem Titel, Klausel und Zustellung erfolgt ist, wurde alsdann von der Gegenseite Klage auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand eingereicht. Diese wurde nunmehr abgewiesen. Muss ich diesen Urteil nun auch zustellen lassen etc. oder reicht mir das bisherige VU für die Vollstreckung?

Hatte ich noch nie und bin mir daher unsicher.

Schönen Tag und lieben Dank.

Dina-Tabea
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Anahid
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#2

15.03.2021, 15:33

Dir reicht das VU für die ZV.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Dina-Tabea
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#3

15.03.2021, 16:15

Danke. Das hatte ich mir so auch erhofft. Chef hat mich verunsichert.

Schönen Abend
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