Aufforderung zur Rücknahme der Pfändung durch InsoVerwalter
Verfasst: 12.03.2021, 17:09
Hallo zusammen,
ich hätte gerne eure Meinung zu meinem Schreiben an eine Insolvenzverwalterin.
Folgender Sachverhalt: Wir haben vor Jahren das Konto einer Schuldnerin (natürliche Person) gepfändet. Nun ist über ihr Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Insolvenzverwalterin verlangt nun schriftlich von uns, die Kontopfändung zurückzunehmen. Ich kenne mich nicht gut aus mit Insolvenzsachen, habe mich aber etwas eingelesen. Könnt ihr bitte mal schauen, ob das eurer Meinung nach stimmt, was ich da von mir gebe:
"bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom ... teilen wir mit, dass wir nicht beabsichtigen, die Kontopfändung zurückzunehmen. Unseres Erachtens besteht hierauf auch zum jetzigen Zeitpunkt kein Anspruch.
Wir gehen davon aus, dass die Drittschuldnerin Kenntnis von dem laufenden Insolvenzverfahren hat und entsprechend der gesetzlichen Regelungen während des laufenden Insolvenzverfahrens keine Pfändungen vornehmen wird. Des Weiteren versichern wir, während der Laufzeit des Insolvenzverfahrens nicht die Umsetzung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses von der Drittschuldnerin zu verlangen.
Gerne prüfen wir die Voraussetzungen für eine Rücknahme der Pfändung auf Verlangen der Schuldnerin erneut nach Erledigung des Insolvenzverfahrens."
Den letzten Satz habe ich reingenommen, weil wir schonmal einen Schuldner hatten, der nach Abschluss des Verfahrens selbst Kontakt zu uns aufgenommen und die Aufhebung der Pfändung verlangt hat. Das finde ich auch gut und richtig so, denn ich möchte eigentlich nicht den Verlauf des Insolvenzverfahrens überwachen, zumal wir gar nicht für die Vertretung im Insolvenzverfahren mandatiert sind.
Danke schonmal für Eure Hilfe!
00000000000000000000,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,, .,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,, -> Grüße auch von meiner Katze.... Sie ist offenbar der Meinung ich soll jetzt Feierabend machen.
ich hätte gerne eure Meinung zu meinem Schreiben an eine Insolvenzverwalterin.
Folgender Sachverhalt: Wir haben vor Jahren das Konto einer Schuldnerin (natürliche Person) gepfändet. Nun ist über ihr Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Insolvenzverwalterin verlangt nun schriftlich von uns, die Kontopfändung zurückzunehmen. Ich kenne mich nicht gut aus mit Insolvenzsachen, habe mich aber etwas eingelesen. Könnt ihr bitte mal schauen, ob das eurer Meinung nach stimmt, was ich da von mir gebe:
"bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom ... teilen wir mit, dass wir nicht beabsichtigen, die Kontopfändung zurückzunehmen. Unseres Erachtens besteht hierauf auch zum jetzigen Zeitpunkt kein Anspruch.
Wir gehen davon aus, dass die Drittschuldnerin Kenntnis von dem laufenden Insolvenzverfahren hat und entsprechend der gesetzlichen Regelungen während des laufenden Insolvenzverfahrens keine Pfändungen vornehmen wird. Des Weiteren versichern wir, während der Laufzeit des Insolvenzverfahrens nicht die Umsetzung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses von der Drittschuldnerin zu verlangen.
Gerne prüfen wir die Voraussetzungen für eine Rücknahme der Pfändung auf Verlangen der Schuldnerin erneut nach Erledigung des Insolvenzverfahrens."
Den letzten Satz habe ich reingenommen, weil wir schonmal einen Schuldner hatten, der nach Abschluss des Verfahrens selbst Kontakt zu uns aufgenommen und die Aufhebung der Pfändung verlangt hat. Das finde ich auch gut und richtig so, denn ich möchte eigentlich nicht den Verlauf des Insolvenzverfahrens überwachen, zumal wir gar nicht für die Vertretung im Insolvenzverfahren mandatiert sind.
Danke schonmal für Eure Hilfe!
00000000000000000000,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,, .,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,, -> Grüße auch von meiner Katze.... Sie ist offenbar der Meinung ich soll jetzt Feierabend machen.