Moin
Ich benötige mal wieder Hilfe von den kompetenten ZV-Profis.
Mein Fall: zwei Gesamtschuldner, MB beantragt, einer konnte zugestellt werden, der andere nicht. Bei dem einen Gesamtschuldner wurde der VB dann beantragt und am 04.01.2021 erlassen. Bei dem anderen Gesamtschuldner wurde die neue Anschrift ermittelt, dann Neuzustellung mit den weiteren Kosten beantragt. MB wurde zugestellt, dann wurde VB beantragt und am 22.02.2021 erlassen.
Nun habe ich die beiden VB vor mir liegen, die ja unterschiedliche Forderungshöhen ausweisen (wegen der EMA-Kosten) und ein unterschiedliches Zinsdatum wg. der festgesetzten Kosten. Mein Gedanke ist, ich mache zwei Forderungskonten und muss dann bei der Vollstreckung daran denken, die angefallenen Kosten auch in das jeweils andere Foko zu buchen. Liege ich da richtig? Oder gibt es eine schönere Lösung?
Vielen Dank.
unterschiedlicher Erlass VB bei Gesamtschuldnern
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Auf dem VB steht doch drauf, dass der Antragsgegner als Gesamtschuldner mit XY haftet. Also ins Forderungskonto den frühen Zinsbeginn von dem einen VB und die Kosten der EMA mit reinnehmen. Ich würde vielleicht bei der Vollstreckung dann jeweils eine Kopie des anderen VB beifügen, damit da nicht laufend Nachfragen kommen.
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Leitsatz
Für die Kosten einer Zwangsvollstreckung gegen einen von mehreren Schuldnern haften auch die übrigen Schuldner gesamtschuldnerisch.
LG Frankfurt, Beschl. v. 10.6.2015 – 2-9 T 162/15
https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 88016.html
Wie die Schuldner das danach im Innenverhältnis ausgleichen, ist für den Gläubiger(vertreter) nicht von Belang.
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für die Antworten, die helfen wunderbar weiter. Ihr seid prima!