Antrag Grundbuchamt Eintragung Vormerkung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Liesel
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#1

10.03.2021, 10:05

Wir haben eine einstweilige Verfügung - Eintragung Bauhandwerkersicherungshypothek. Prozessgericht hat Grundbuchamt nicht um Eintragung ersucht, so dass ich den Antrag selbst stellen muss. Habe das noch nicht machen müssen und bin überfordert. :oops:

Kann mir jemand schnell helfen? :oops: :oops:
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Langstrumpf
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#2

10.03.2021, 10:19

Mit Kummer kann man allein fertig werden,
aber um sich aus vollem Herzen freuen zu können,
muss man die Freude teilen
.
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Liesel
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#3

10.03.2021, 11:21

Hallo Pippi,

das ist der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung. Die EV habe ich aber schon.
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Aelizia
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#4

10.03.2021, 11:41

Bei uns war das ein ganz simpler Antrag:


ich übersende die beglaubigte Abschrift des Beschlusses des *Gericht vom *Datum, *Geschäftsnummer sowie den Nachweis über die Zustellung des Beschlusses an die Prozessbevollmächtigten der Antragsgegnerin vom *Datum und beantrage, die in dem Beschluss bezeichneten Vormerkungen einzutragen und mich über die erfolgten Eintragungen zu benachrichtigen.
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#5

10.03.2021, 12:22

Vielen Dank Aelizia :thx
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