Erlass PfÜB aus VU nach Verkündung Endurteil

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Yoolina
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#1

09.03.2021, 14:28

Hallo,

wir haben seinerzeit aus einem Versäumnisurteil einen PfÜB beantragt, welcher aber erst nach Verkündung des Endurteils erlassen wurde. Das Endurteil bestätigt zwar das VU, jedoch ist die ZV nun nur noch mit Sicherheitshinterlegung zulässig. Unser Mandant möchte/kann die Sicherheit nicht hinterlegen.

Mittlerweile hat sich auch die Drittschuldnerin gemeldet und die Forderung anerkannt. Wir haben die DS angeschrieben und um Aufrechterhalten des Pfändung gebeten aber ausdrücklich gebeten, nicht zu überweisen, da es in der Sache ja nunmehr ein Endurteil gibt.
Der gegnerische RA möchte, dass wir die Pfändung gänzlich zurücknehmen, aber die Sicherungsvollstreckung nach § 720a ZPO ist ja zulässig, d.h., der Beschluss müsste nach § 775 Nr. 2 von Amts wegen dahingehend eingeschränkt werden, dass die Überweisung aufgehoben wird, oder?
Und müssen wir das Vollstreckungsgericht jetzt anschrieben und um Einschränkung des Beschlusses nach § 775 Nr. 2 bitten?

Liebe Grüße
Inkasso-Tante
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#2

22.03.2021, 12:20

Ich bin etwas verwirrt.
Ihr habt ein Versäumnisurteil. Da ihr daraus vollstreckt, muss das je rechtskräftig sein, mit Klausel und Zustellvermerk versehen, sonst hättet ihr den PfÜB nicht bewilligt bekommen.
Wieso habt ihr jetzt zusätzlich in derselben Sache auch noch ein Endurteil?
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