Ihr Lieben,
Eure Expertise ist gefragt: Ich habe einen Haftbefehl vom AG in Händen. Dieser soll jetzt durch den GVZ vollzogen werden.
Was muss ich beim Auftrag an den GVZ beachten? Genügt es zu schreiben: "beantragen wir, den Haftbefehl zu vollziehen" Müssen alle Vollstreckungsunterlagen beigefügt werden oder reicht aktuelles Forderungskonto?
Danke Euch und
alles Liebe
vom Moschele
Verhaftungsauftrag an Gerichtsvollzieher
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 114
- Registriert: 04.01.2017, 22:59
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: ReNoStar
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 6772
- Registriert: 14.01.2016, 15:59
- Beruf: Rechtsanwaltsgehilfin in einer Rechtsabteilung
Hi,
ich würde das gewöhnliche Zwangsvollstreckungsformular nehmen und ausfüllen. Unter Punkt I trägst Du die Daten vom Haftbefehl ein. Du musst alle Vollstreckungsunterlagen beifügen und auch, sofern Du zwei Ausfertigungen des Haftbefehls bekommen hast, mitschicken. Titel immer, aber das ist ja klar. Solltest Du allerdings den Haftbefehl nur mit einer Teilforderung geltend machen, dann müssen nicht zwingend alle Vollstreckungsunterlagen dazu. Dann reichen Titel und Haftbefehle.
ich würde das gewöhnliche Zwangsvollstreckungsformular nehmen und ausfüllen. Unter Punkt I trägst Du die Daten vom Haftbefehl ein. Du musst alle Vollstreckungsunterlagen beifügen und auch, sofern Du zwei Ausfertigungen des Haftbefehls bekommen hast, mitschicken. Titel immer, aber das ist ja klar. Solltest Du allerdings den Haftbefehl nur mit einer Teilforderung geltend machen, dann müssen nicht zwingend alle Vollstreckungsunterlagen dazu. Dann reichen Titel und Haftbefehle.
Liebe Grüße
Sylvia
Das Glück Deines Lebens hängt von der Beschaffenheit Deiner Gedanken ab.
Sylvia
Das Glück Deines Lebens hängt von der Beschaffenheit Deiner Gedanken ab.