Räumung + Pfändung mit anschl. VAK
Verfasst: 08.03.2021, 11:13
Hallo zusammen,
irgendwie komme ich heute mit mir selbst nicht klar.
Ich soll einen Räumungsauftrag erstellen, während der Räumung soll der GVZ gleich nach pfändbarer Habe gucken und die ggf. "mitnehmen" und im Anschluss die VAK abnehmen. Und jetzt habe ich ein Brett bzgl. der Reihenfolge vor dem Kopf: Pfändung - VAK - Räumung oder Pfändung - Räumung - VAK oder mache ich dazu am besten gar keine Angaben und vertraue auf die Kompetenz des GVZ?
Meine zweite Frage bezieht sich auf die Abrechnung bzw. die Werte für das FoKo: Wenn ich zuerst pfänden lasse, bleibt der Wert der Räumung bzw. die RA-Kosten bei der Berechnung des GW für die Pfändung dann außen vor?
Ich glaube zwar nicht, dass der Schuldner über irgendwelche Vermögensgegenstände verfügt, oder auch nur nüchtern genug sein wird, eine ordentlich VAK abzugeben, wenn er denn überhaupt da ist, aber für den Fall dass doch etwas vorhanden sein sollte, würde ich natürlich gern einen möglichst großen Anteil der Kosten unseres Mandanten abgedeckt haben.
irgendwie komme ich heute mit mir selbst nicht klar.
Ich soll einen Räumungsauftrag erstellen, während der Räumung soll der GVZ gleich nach pfändbarer Habe gucken und die ggf. "mitnehmen" und im Anschluss die VAK abnehmen. Und jetzt habe ich ein Brett bzgl. der Reihenfolge vor dem Kopf: Pfändung - VAK - Räumung oder Pfändung - Räumung - VAK oder mache ich dazu am besten gar keine Angaben und vertraue auf die Kompetenz des GVZ?
Meine zweite Frage bezieht sich auf die Abrechnung bzw. die Werte für das FoKo: Wenn ich zuerst pfänden lasse, bleibt der Wert der Räumung bzw. die RA-Kosten bei der Berechnung des GW für die Pfändung dann außen vor?
Ich glaube zwar nicht, dass der Schuldner über irgendwelche Vermögensgegenstände verfügt, oder auch nur nüchtern genug sein wird, eine ordentlich VAK abzugeben, wenn er denn überhaupt da ist, aber für den Fall dass doch etwas vorhanden sein sollte, würde ich natürlich gern einen möglichst großen Anteil der Kosten unseres Mandanten abgedeckt haben.