Hallo Ihr LIeben,
ich bräuchte Eure Hilfe.
Wir sind in einem Pflegschaftsverfahren als Pfleger bestellt gewesen. Bezüglich der Anwaltskosten wurde ein Beschluss erstellt, indem unsere Kosten festgesetzt wurden.
Nunmehr ist es so, dass bzgl. der Erblasserin Geld beim Amtsgericht hinterlegt wurde. Es sind keine Erben bekannt. Unsere Bitte unsere Kosten aus dem hinterlegten Geld auszuzahlen, verweigert das Gericht.
Sie verweist darauf, dass wir den Herausgabeanspruch pfänden sollen.
Ich weiß jetzt nur nicht wie.
Kann mir da jemand behilflich sein.
Ich habe zwischenzeitlich eine vollstreckbare Ausfertigung des Beschlusses beantragt.
Vielen Dank im Voraus!
Hinterlegungsvollstreckung
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- Beruf: Rechtspfleger
Hallo,
unter Anspruch "G" ist der Auszahlungsanspruch des Schuldners zu pfänden.
Im Stöber gibt es eine Anlage, wer das Land als Drittschuldner vertritt.
S. Geiselmann
unter Anspruch "G" ist der Auszahlungsanspruch des Schuldners zu pfänden.
Im Stöber gibt es eine Anlage, wer das Land als Drittschuldner vertritt.
S. Geiselmann