Gebühren bei ZV aus notariell festgesetzter KR
Verfasst: 05.03.2021, 09:52
Bei einem "einfachen ZV-Versuch" darf ein Notar ja - im Gegensatz zum RA - keine eigenen Gebühren geltend machen.
Nun mache ich aber im Anschluss nach Vorlage der VA einen Pfüb mit Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen und Sozialleistungen - also schon etwas "höhere ZV-Kunst".
Muss ein Notar dies auch selbst leisten können (das ist ja soweit ich weiß das Argument dafür, dass er keine eigenen Gebühren anrechnen darf) oder kann ich hier nun die eigenen Gebühren mit hinzurechnen? Wo liegt die Grenze?
Nun mache ich aber im Anschluss nach Vorlage der VA einen Pfüb mit Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen und Sozialleistungen - also schon etwas "höhere ZV-Kunst".
Muss ein Notar dies auch selbst leisten können (das ist ja soweit ich weiß das Argument dafür, dass er keine eigenen Gebühren anrechnen darf) oder kann ich hier nun die eigenen Gebühren mit hinzurechnen? Wo liegt die Grenze?