Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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sh161
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#1
05.03.2021, 09:52
Bei einem "einfachen ZV-Versuch" darf ein Notar ja - im Gegensatz zum RA - keine eigenen Gebühren geltend machen.
Nun mache ich aber im Anschluss nach Vorlage der VA einen Pfüb mit Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen und Sozialleistungen - also schon etwas "höhere ZV-Kunst".
Muss ein Notar dies auch selbst leisten können (das ist ja soweit ich weiß das Argument dafür, dass er keine eigenen Gebühren anrechnen darf) oder kann ich hier nun die eigenen Gebühren mit hinzurechnen? Wo liegt die Grenze?
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sh161
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#4
19.04.2021, 16:12
Ich wollte hier doch noch kurz berichten:
Ich hatte den Antrag
mit eigenen Gebühren für die ZV gestellt und er ist anstandslos erlassen worden.