Vollstreckung Vergleich
Verfasst: 03.03.2021, 11:04
Guten Morgen miteinander,
wir haben einen ger. Vergleich geschlossen. Sinngemäß wurde folgendes beschlossen:
Beklagte verpflichtet sich ggü dem Kläger die Kosten ... zu erstatten. Hierfür wird der Kl dem Bekl. ein Kostenangebot vor Durchführun der Arbeiten übersenden.
Bekl. steht die Möglichkeit zu, eine andere Werkstatt zu benennen. Kl. ist dann verpflichtet, dort reparieren zu lassen. Bekl. hat bei Benennung einer Fachwerkstatt die Rep.Kosten direkt an die Werkstatt zu entrichten und den Kl von den Kosten freizustellen.
Nun zum Problem: Kostenvoranschlag wurde genehmigt. Kl. hat reparieren lassen und die Rechnung direkt bar bezahlt ( ). Bezahltvermerk ist auf der Rechnung drauf. Wir wollten das Geld von der Bekl. haben, die haben aber direkt nach Erhalt der Rechnung (mit Bezahlt-Vermerk) an die Werkstatt überwiesen . Werkstatt hat nun also doppelt Geld, sagt aber, es ist nur einmal da.
Der Kl. will das Geld haben, was er verauslagt hat. Und ich soll vollstrecken. Aber bei wem und wie und überhaupt?
Gegenseite meint, es sei alles erledigt, kündigt jetzt schon Vollstreckungsschutzmaßnahmen an.
Ich hoffe, irgendeiner sieht halbwegs durch und kann mir einen Tip geben, in welche Richtung ich denken soll.
Habt noch einen angenehmen Tag!
wir haben einen ger. Vergleich geschlossen. Sinngemäß wurde folgendes beschlossen:
Beklagte verpflichtet sich ggü dem Kläger die Kosten ... zu erstatten. Hierfür wird der Kl dem Bekl. ein Kostenangebot vor Durchführun der Arbeiten übersenden.
Bekl. steht die Möglichkeit zu, eine andere Werkstatt zu benennen. Kl. ist dann verpflichtet, dort reparieren zu lassen. Bekl. hat bei Benennung einer Fachwerkstatt die Rep.Kosten direkt an die Werkstatt zu entrichten und den Kl von den Kosten freizustellen.
Nun zum Problem: Kostenvoranschlag wurde genehmigt. Kl. hat reparieren lassen und die Rechnung direkt bar bezahlt ( ). Bezahltvermerk ist auf der Rechnung drauf. Wir wollten das Geld von der Bekl. haben, die haben aber direkt nach Erhalt der Rechnung (mit Bezahlt-Vermerk) an die Werkstatt überwiesen . Werkstatt hat nun also doppelt Geld, sagt aber, es ist nur einmal da.
Der Kl. will das Geld haben, was er verauslagt hat. Und ich soll vollstrecken. Aber bei wem und wie und überhaupt?
Gegenseite meint, es sei alles erledigt, kündigt jetzt schon Vollstreckungsschutzmaßnahmen an.
Ich hoffe, irgendeiner sieht halbwegs durch und kann mir einen Tip geben, in welche Richtung ich denken soll.
Habt noch einen angenehmen Tag!