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Vollstreckung Vergleich

Verfasst: 03.03.2021, 11:04
von Sunshine_1983
Guten Morgen miteinander,

wir haben einen ger. Vergleich geschlossen. Sinngemäß wurde folgendes beschlossen:

Beklagte verpflichtet sich ggü dem Kläger die Kosten ... zu erstatten. Hierfür wird der Kl dem Bekl. ein Kostenangebot vor Durchführun der Arbeiten übersenden.
Bekl. steht die Möglichkeit zu, eine andere Werkstatt zu benennen. Kl. ist dann verpflichtet, dort reparieren zu lassen. Bekl. hat bei Benennung einer Fachwerkstatt die Rep.Kosten direkt an die Werkstatt zu entrichten und den Kl von den Kosten freizustellen.

Nun zum Problem: Kostenvoranschlag wurde genehmigt. Kl. hat reparieren lassen und die Rechnung direkt bar bezahlt ( :patsch ). Bezahltvermerk ist auf der Rechnung drauf. Wir wollten das Geld von der Bekl. haben, die haben aber direkt nach Erhalt der Rechnung (mit Bezahlt-Vermerk) an die Werkstatt überwiesen :kopfkratz . Werkstatt hat nun also doppelt Geld, sagt aber, es ist nur einmal da. :schock

Der Kl. will das Geld haben, was er verauslagt hat. Und ich soll vollstrecken. Aber bei wem und wie und überhaupt?
Gegenseite meint, es sei alles erledigt, kündigt jetzt schon Vollstreckungsschutzmaßnahmen an.

Ich hoffe, irgendeiner sieht halbwegs durch und kann mir einen Tip geben, in welche Richtung ich denken soll.

Habt noch einen angenehmen Tag!

Re: Vollstreckung Vergleich

Verfasst: 03.03.2021, 12:19
von Soenny
Ich würde die Werkstatt anschreiben, beide Bezahltvermerke vorlegen und mit kurzer Frist Rückzahlung verlangen, sonst Klage.

Re: Vollstreckung Vergleich

Verfasst: 03.03.2021, 12:24
von Tigerle
Steht denn auf der Rechnung drauf, wann bezahlt wurde? Ich würde die Beklagte erstmal auffordern einen Nachweis über die erfolgte Zahlung an die Werkstatt vorzulegen.

Wenn Du beides hast die Werkstatt nochmals anschreiben und die Belege vorlegen. Die werden ja auch keine Rechnung mit dem Vermerk bereits bezahlt herausgeben, wenn es nicht an dem Tag bezahlt wurde. Die sollen dann anhand der beiden Tage (Zahlungen) den Eingang nochmals prüfen, auch, ob sie ggfs. einmal vielleicht an die Bekl. zurückerstattet haben oder es einem falschen Vorgang zugeordnet haben.
Vollstrecken kannst Du mit Deinem Titel höchstens gegen die Beklagte nicht gegen die Werkstatt. Was jedoch wenig Sinn macht, wenn die wirklich bezahlt hat. Wobei mit gerade auffällt, dass im Titel ja kein genauer Betrag steht.

Re: Vollstreckung Vergleich

Verfasst: 03.03.2021, 13:18
von skugga
Soenny hat geschrieben:
03.03.2021, 12:19
Ich würde die Werkstatt anschreiben, beide Bezahltvermerke vorlegen und mit kurzer Frist Rückzahlung verlangen, sonst Klage.
Zusatz: Stichwort ungerechtfertigte Bereicherung.

Re: Vollstreckung Vergleich

Verfasst: 04.03.2021, 14:13
von Sunshine_1983
VIelen Dank für eure Antworten.

Alles nicht ganz so einfach. Habe jetzt erst mal meinem Chef das Aufforderungsschreiben vorbereitet, mal sehen, was er dazu sagt.

Bin aufgrund der unglücklichen Formulierung davon ausgegangen, dass es nicht einfach zu vollstrecken ist.

Viele Grüße