Vollstreckung Vergleich

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Sunshine_1983
Forenfachkraft
Beiträge: 189
Registriert: 08.07.2007, 08:56
Beruf: ReFa
Software: Andere
Wohnort: Berlin

#1

03.03.2021, 11:04

Guten Morgen miteinander,

wir haben einen ger. Vergleich geschlossen. Sinngemäß wurde folgendes beschlossen:

Beklagte verpflichtet sich ggü dem Kläger die Kosten ... zu erstatten. Hierfür wird der Kl dem Bekl. ein Kostenangebot vor Durchführun der Arbeiten übersenden.
Bekl. steht die Möglichkeit zu, eine andere Werkstatt zu benennen. Kl. ist dann verpflichtet, dort reparieren zu lassen. Bekl. hat bei Benennung einer Fachwerkstatt die Rep.Kosten direkt an die Werkstatt zu entrichten und den Kl von den Kosten freizustellen.

Nun zum Problem: Kostenvoranschlag wurde genehmigt. Kl. hat reparieren lassen und die Rechnung direkt bar bezahlt ( :patsch ). Bezahltvermerk ist auf der Rechnung drauf. Wir wollten das Geld von der Bekl. haben, die haben aber direkt nach Erhalt der Rechnung (mit Bezahlt-Vermerk) an die Werkstatt überwiesen :kopfkratz . Werkstatt hat nun also doppelt Geld, sagt aber, es ist nur einmal da. :schock

Der Kl. will das Geld haben, was er verauslagt hat. Und ich soll vollstrecken. Aber bei wem und wie und überhaupt?
Gegenseite meint, es sei alles erledigt, kündigt jetzt schon Vollstreckungsschutzmaßnahmen an.

Ich hoffe, irgendeiner sieht halbwegs durch und kann mir einen Tip geben, in welche Richtung ich denken soll.

Habt noch einen angenehmen Tag!
Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu lassen und gleichzeitig zu hoffen, dass sich etwas ändert!

Ironie ist das Salz in der Suppe, was das Aufgetischte erträglich macht!
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12226
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#2

03.03.2021, 12:19

Ich würde die Werkstatt anschreiben, beide Bezahltvermerke vorlegen und mit kurzer Frist Rückzahlung verlangen, sonst Klage.
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Benutzeravatar
Tigerle
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3584
Registriert: 30.01.2008, 09:20
Beruf: Wirtschaftsassistenin/selbständige ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Augsburg

#3

03.03.2021, 12:24

Steht denn auf der Rechnung drauf, wann bezahlt wurde? Ich würde die Beklagte erstmal auffordern einen Nachweis über die erfolgte Zahlung an die Werkstatt vorzulegen.

Wenn Du beides hast die Werkstatt nochmals anschreiben und die Belege vorlegen. Die werden ja auch keine Rechnung mit dem Vermerk bereits bezahlt herausgeben, wenn es nicht an dem Tag bezahlt wurde. Die sollen dann anhand der beiden Tage (Zahlungen) den Eingang nochmals prüfen, auch, ob sie ggfs. einmal vielleicht an die Bekl. zurückerstattet haben oder es einem falschen Vorgang zugeordnet haben.
Vollstrecken kannst Du mit Deinem Titel höchstens gegen die Beklagte nicht gegen die Werkstatt. Was jedoch wenig Sinn macht, wenn die wirklich bezahlt hat. Wobei mit gerade auffällt, dass im Titel ja kein genauer Betrag steht.
Benutzeravatar
skugga
Teilzeittrollin
Foreno-Inventar
Beiträge: 2992
Registriert: 04.04.2006, 22:32
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Jepp, durchaus.

#4

03.03.2021, 13:18

Soenny hat geschrieben:
03.03.2021, 12:19
Ich würde die Werkstatt anschreiben, beide Bezahltvermerke vorlegen und mit kurzer Frist Rückzahlung verlangen, sonst Klage.
Zusatz: Stichwort ungerechtfertigte Bereicherung.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
Sunshine_1983
Forenfachkraft
Beiträge: 189
Registriert: 08.07.2007, 08:56
Beruf: ReFa
Software: Andere
Wohnort: Berlin

#5

04.03.2021, 14:13

VIelen Dank für eure Antworten.

Alles nicht ganz so einfach. Habe jetzt erst mal meinem Chef das Aufforderungsschreiben vorbereitet, mal sehen, was er dazu sagt.

Bin aufgrund der unglücklichen Formulierung davon ausgegangen, dass es nicht einfach zu vollstrecken ist.

Viele Grüße
Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu lassen und gleichzeitig zu hoffen, dass sich etwas ändert!

Ironie ist das Salz in der Suppe, was das Aufgetischte erträglich macht!
Antworten