ZV nur KFB
Verfasst: 02.03.2021, 10:31
Heyho,
habe viel im Internet geschaut aber bin nicht 100% sicher in der Sache.
Und zwar haben wir ein Urteil gehabt, welches gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollsteckbar ist + vollstr. Ausf. KFB.
Durch einen internen Fehler wurden beide Titel dann an den Gerichtsvollzieher geschickt für die ZV. Schreiben vom GV kam zurück mit dem Hinweis, dass die Sicherheitsleistung nicht hintergelgt wurde. Rechtskraftzeugnis wurde eben noch nicht auf dem Urteil erteilt. Also ich gehe jedenfalls mal davon aus, dass das eben dieses Problem behoben hätte, da mit dem RKZ eben Rechtskraft bewiesen ist und die Sicherheitsleistung entfällt?
Dann wollte meine Anwältin wissen, warum nicht wenigstens aus der vollstreckbaren Ausfertigung des KFB vollstreckt wurde. Am Telefon sagte mir der nette GV dann, dass der KFB auf dem Urteil aufbaut und wenn das Urteil die Sicherheitsleistung verlangt, dann eben auch der KFB. Das ergibt auch vollkommen Sinn für mich.
Nun stellt sich mir die Frage, ob man dennoch nur alleinig aus einem KFB ganz allgemein vollstrecken kann und wenn ja, dann nur, wenn der KFB ein Rechtskraftzeugnis hat, oder? Da Rechtskraft ansich jetzt gerade erst in der Berufsschule rankommt, bin ich da noch relativ unwissend und bisher hab ich einfach vollstreckt, wenn Titel da waren und es hat eigentlich immer geklappt.
Also würde ich so schlussfolgern, dass der KFB vollstreckbar ist, wenn entweder das Urteil einen Rechtskraftvermerk hat oder der KFB selbst, wobei mir letzteres eher ungewöhnlich erscheint, da man ja meistens mit Urteil und KFB gemeinsam vollstreckt, sofern KGE zugunsten des Mandanten gefällt wurde, natürlich. Vielleicht reicht auch eine Kopie des Urteils mit RKZ, wenn ich (vllt im Nachhinein) nur aus dem KFB vollstrecken will?
Edit: Ich sehe grade in einem anderen Beitrag, dass der KFB einen Zusatz enthalten soll wie z. B.: "Der zugrunde liegende Titel ist rechtskräftig" oder " .. ist ohne Sicherheitsleistung vollstreckbar"
Gilt das im Allgemeinen für alle KFB, dass so ein Passus drin steht? Bei unserem KFB steht nämlich, dass das zu Grunde liegende Urteil vorläufig vollstreckbar ist, was ja schlussfolgern lässt, dass ich entsprechendes RKZ auf dem Urteil brauche (ggf. auch auf KFB, wenn alleine daraus zu vollstrecken?).
habe viel im Internet geschaut aber bin nicht 100% sicher in der Sache.
Und zwar haben wir ein Urteil gehabt, welches gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollsteckbar ist + vollstr. Ausf. KFB.
Durch einen internen Fehler wurden beide Titel dann an den Gerichtsvollzieher geschickt für die ZV. Schreiben vom GV kam zurück mit dem Hinweis, dass die Sicherheitsleistung nicht hintergelgt wurde. Rechtskraftzeugnis wurde eben noch nicht auf dem Urteil erteilt. Also ich gehe jedenfalls mal davon aus, dass das eben dieses Problem behoben hätte, da mit dem RKZ eben Rechtskraft bewiesen ist und die Sicherheitsleistung entfällt?
Dann wollte meine Anwältin wissen, warum nicht wenigstens aus der vollstreckbaren Ausfertigung des KFB vollstreckt wurde. Am Telefon sagte mir der nette GV dann, dass der KFB auf dem Urteil aufbaut und wenn das Urteil die Sicherheitsleistung verlangt, dann eben auch der KFB. Das ergibt auch vollkommen Sinn für mich.
Nun stellt sich mir die Frage, ob man dennoch nur alleinig aus einem KFB ganz allgemein vollstrecken kann und wenn ja, dann nur, wenn der KFB ein Rechtskraftzeugnis hat, oder? Da Rechtskraft ansich jetzt gerade erst in der Berufsschule rankommt, bin ich da noch relativ unwissend und bisher hab ich einfach vollstreckt, wenn Titel da waren und es hat eigentlich immer geklappt.
Also würde ich so schlussfolgern, dass der KFB vollstreckbar ist, wenn entweder das Urteil einen Rechtskraftvermerk hat oder der KFB selbst, wobei mir letzteres eher ungewöhnlich erscheint, da man ja meistens mit Urteil und KFB gemeinsam vollstreckt, sofern KGE zugunsten des Mandanten gefällt wurde, natürlich. Vielleicht reicht auch eine Kopie des Urteils mit RKZ, wenn ich (vllt im Nachhinein) nur aus dem KFB vollstrecken will?
Edit: Ich sehe grade in einem anderen Beitrag, dass der KFB einen Zusatz enthalten soll wie z. B.: "Der zugrunde liegende Titel ist rechtskräftig" oder " .. ist ohne Sicherheitsleistung vollstreckbar"
Gilt das im Allgemeinen für alle KFB, dass so ein Passus drin steht? Bei unserem KFB steht nämlich, dass das zu Grunde liegende Urteil vorläufig vollstreckbar ist, was ja schlussfolgern lässt, dass ich entsprechendes RKZ auf dem Urteil brauche (ggf. auch auf KFB, wenn alleine daraus zu vollstrecken?).