ZV nur KFB

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Ryutsun
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#1

02.03.2021, 10:31

Heyho,

habe viel im Internet geschaut aber bin nicht 100% sicher in der Sache.

Und zwar haben wir ein Urteil gehabt, welches gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollsteckbar ist + vollstr. Ausf. KFB.

Durch einen internen Fehler wurden beide Titel dann an den Gerichtsvollzieher geschickt für die ZV. Schreiben vom GV kam zurück mit dem Hinweis, dass die Sicherheitsleistung nicht hintergelgt wurde. Rechtskraftzeugnis wurde eben noch nicht auf dem Urteil erteilt. Also ich gehe jedenfalls mal davon aus, dass das eben dieses Problem behoben hätte, da mit dem RKZ eben Rechtskraft bewiesen ist und die Sicherheitsleistung entfällt?

Dann wollte meine Anwältin wissen, warum nicht wenigstens aus der vollstreckbaren Ausfertigung des KFB vollstreckt wurde. Am Telefon sagte mir der nette GV dann, dass der KFB auf dem Urteil aufbaut und wenn das Urteil die Sicherheitsleistung verlangt, dann eben auch der KFB. Das ergibt auch vollkommen Sinn für mich.

Nun stellt sich mir die Frage, ob man dennoch nur alleinig aus einem KFB ganz allgemein vollstrecken kann und wenn ja, dann nur, wenn der KFB ein Rechtskraftzeugnis hat, oder? Da Rechtskraft ansich jetzt gerade erst in der Berufsschule rankommt, bin ich da noch relativ unwissend und bisher hab ich einfach vollstreckt, wenn Titel da waren und es hat eigentlich immer geklappt.

Also würde ich so schlussfolgern, dass der KFB vollstreckbar ist, wenn entweder das Urteil einen Rechtskraftvermerk hat oder der KFB selbst, wobei mir letzteres eher ungewöhnlich erscheint, da man ja meistens mit Urteil und KFB gemeinsam vollstreckt, sofern KGE zugunsten des Mandanten gefällt wurde, natürlich. Vielleicht reicht auch eine Kopie des Urteils mit RKZ, wenn ich (vllt im Nachhinein) nur aus dem KFB vollstrecken will?

Edit: Ich sehe grade in einem anderen Beitrag, dass der KFB einen Zusatz enthalten soll wie z. B.: "Der zugrunde liegende Titel ist rechtskräftig" oder " .. ist ohne Sicherheitsleistung vollstreckbar"
Gilt das im Allgemeinen für alle KFB, dass so ein Passus drin steht? Bei unserem KFB steht nämlich, dass das zu Grunde liegende Urteil vorläufig vollstreckbar ist, was ja schlussfolgern lässt, dass ich entsprechendes RKZ auf dem Urteil brauche (ggf. auch auf KFB, wenn alleine daraus zu vollstrecken?).
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paralegal6
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#2

02.03.2021, 11:16

ist denn das Urteil inzwischen rechtskräftig? Titel - Klausel-Zustellung. Du brauchst die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils. Die Frist sollte ja zwischenzeitlich abgelaufen sein.
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Ryutsun
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#3

02.03.2021, 11:28

Die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils lag ja die ganze Zeit vor, jedoch ist das ja nur gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Nun müssen wir auf das Rechtskraftzeugnis warten.

Nun habe ich von meiner Kollegin gerade erfahren, dass die das aber erstmal nicht machen, weil dort gerade noch die Revision läuft und die Akte beim BGH hängt.
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#4

02.03.2021, 11:30

die vorläufige Vollstreckbarkeit wäre ja entfallen sobald das Urteil rechtskräftig ist, was ja hier nun nicht der Fall ist
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Ryutsun
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#5

02.03.2021, 11:58

Richtig. Mir geht es ja auch weniger darum, wann ich aus dem Urteil vollstrecken kann, auch wenn ich da immer noch teilweise hänge, wann ich nun nen RKZ brauche und wann nicht. Pauschal eben immer dann, wenn es vorläufig gegen Sicherheitsleistung vollstreckbar ist?

Aber um beim KFB zu bleiben: Meine Berufsschullehrerin stützt sich eben auf § 794 bzw, § 798 ZPO. Ich mein, Titel, Klausel und Zustellung sind alle gegeben, dennoch kann ich eben nicht vollstrecken wegen der Sicherheitsleistung, weder Urteil noch KFB. Für diesen Fall brauch ich ein RKZ auf dem Urteil, denke ich.
Ryutsun
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#6

02.03.2021, 14:26

Ich habe mir jetzt noch ein paar weitere Beiträge und deren Antworten angeschaut, u. a. von 13. Dieser schrieb:
"Der Ausspruch der SL oder die so genannte Befugung (Abwendungsbefugnis) ist immer in den KFB mit aufzunehmen, wenn der KFB vor der RK des Urteils erlassen wird. Daher sollte es kein Problem sein - so wird es bei uns gemacht - auf Anfrage einen RK-Stempel auf den KFB gedrückt zu bekommen und alle Klarheiten sind beseitigt." Damit ist wohl "Das zu Grunde liegende Urteil ist vorläufig vollstreckbar" z. B. gemeint.

Soweit, so gut. Nun eben die Frage, ob das auch dann gilt, wenn das Urteil eben bereits rechtskräftig ist. Den Satz habe ich tatsächlich auf einigen ergoogelten KFB gesehen, aber ist es generell erforderlich, auf dem KFB zu vermerken, welchen "Status" das Urteil hat und wenn ja, sind dann KFB ohne diesen nicht "richtig"?

Sorry für diese vermutich teils verworrenen Fragen, aber ich finde das schon durchaus interessant und habe das Gefühl, mir erschließen sich hier gerade neue Welten lol
samsara
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#7

02.03.2021, 15:13

Wenn das Urteil nur gegen Sicherheitsleistung vollstreckbar ist - und das ist es in Deinem Fall, da die Revision läuft - kannst Du aus dem Kfb auch nicht ohne Sicherheitsleistung vollstrecken. Maßgeblich dafür wäre ein rechtskräftiges Urteil.

Du könntest allerdings ohne Sicherheitsleistung nach § 720a ZPO vollstrecken.
Ryutsun
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#8

02.03.2021, 15:32

Okay, ich denke ich habs nun, danke!

Also wenn Titel, Klausel, Zustellung gegeben sind und im KFB nicht auf ein gegen SL vollstreckbares Urteil verwiesen wird, kann man ohne Probleme auch aus dem KFB vollstrecken.

Da, wie richtig erwähnt und erkannt, mein KFB nur gegen SL vollstreckbar ist, muss ich auf Rechtskraft des Urteils warten bzw. das dann nach der Revision ggf. eben beantragen.
samsara
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#9

02.03.2021, 15:42

Ryutsun hat geschrieben:
02.03.2021, 15:32
muss ich auf Rechtskraft des Urteils warten bzw. das dann nach der Revision ggf. eben beantragen.
Musst Du nicht. Du kannst auch nach § 720a ZPO vollstrecken - ohne SL.
Ryutsun
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#10

02.03.2021, 15:55

Achso ja, natürlich. Aber hab da von meiner Anwältin eben nicht den Auftrag bekommen, keine Ahnung ob da noch was von ihr kommt. Da würde ich dann quasi nen PfÜb aber eben ohne Ü beantragen? Also eben nur Pfändung. Dann muss man aber erstmal an die Konten bzw. Bank und sowas kommen, glaube ich. Nochmal ein anderer Schnack :D
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