Hallo ihr.
Gegen den Mandanten wurde ein Vollstreckungsbescheid erlassen. Der Gerichtsvollzieher kam bereits und hat Termin zur Vermögensauskunftsabgabe mitgeteilt. Allerdings meinte nun unser Mandant, dass die Forderung unberechtigt wäre. Es geht hierbei um Mietwagenkosten. Der Mandant hat angeblich allerdings niemals einen Mietwagen in Anspruch genommen. Dokumente (außer dem Vollstreckungsbescheid) liegen nicht vor.
Kann ich gegen die ZV hier Erinnerung einlegen?
Rechtsmittel gegen ZV
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 291
- Registriert: 21.10.2010, 16:18
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
-
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1289
- Registriert: 28.03.2010, 11:15
- Beruf: Rechtspfleger
Erinnerung bringt nichts.
Die ZV Voraussetzungen liegen vor.
Der GV hat nichts falsch gemacht.
S. Geiselmann
Die ZV Voraussetzungen liegen vor.
Der GV hat nichts falsch gemacht.
S. Geiselmann