ein Drittschuldner - mehrere pfändbare Ansprüche

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Inkasso-Tante
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#1

24.02.2021, 11:52

Mal eine (vielleicht blöde) Frage, die ihr mir hoffentlich verzeiht:
Unser Schuldner arbeitet bei seinem Vater und nutzt, weil er kein eigenes Konto hat, als Verfügungsberechtigter auch dessen Konto.
Jetzt will ich den Vater als Drittschuldner in Anspruch nehmen, ein Mal als Arbeitgeber des Schuldners und ein Mal wegen eventueller Herausgabeansprüche des Schuldners gegen ihn, die aufgrund der Kontonutzung entstehen.
Trage ich in den PfÜB-Antrag den Drittschuldner nun ein Mal ein und notierte Anspruch A und G dazu oder trage ich ihn zwei Mal als Drittschuldner ein, ein Mal wegen Anspruch A und ein Mal wegen Anspruch G?
Das heißt, genügt es, wenn dem Vater als Drittschuldner der PfÜB ein Mal zugestellt wird oder muss die Zustellung wegen jedes gepfändeten Anspruches ein Mal an ihn erfolgen?

Nochmals sorry, falls die Frage bescheuert ist, aber ich stehe gerade echt auf dem Schlauch.
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