GVZ-Kosten des Ehemannes der Frau anlasten??
Verfasst: 22.02.2021, 15:40
Hallo und einen schönen guten Tag! Ich hoffe, es kann mir jemand einen kleinen Anstupps geben
Folgender Sachverhalt:
Unser Mandant beantragt MB als Vermieter einer Wohnung gegen ein Ehepaar, was ein bisschen schlampig mit seinem Hab und Gut umgegangen ist. In dem MB sind bereits zwei unterschiedliche Adressen der Gegner angegeben, da die sich getrennt haben.
Die Frau erhebt Widerspruch gegen den MB - Der Mann nicht. Es ergeht ein VB gegen den Mann.
Unser Mandant bitte daraufhin darum, den MB gegen die Frau zuerst ruhen zu lassen und keine GK einzuzahlen - wir vollstrecken erstmal bei dem Mann und zahlen nicht zu knapp Gerichtsvollzieherkosten Als das alles fruchtlos verlief, hat sich unser Mandant doch überlegt, das streitige Verfahren gegen die Frau durchzuführen. Diese wurde dann auch verurteilt, unserem Mandanten Schadensersatz zu zahlen. Soweit so gut.
Jetzt möchte ich einen Kostenausgleichsantrag stellen, da die Kosten gequotelt wurden und frage mich, ob ich die Kosten des GVZ auch der Ehefrau anlasten kann Es heißt ja "Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte..." - und das sind ja keine Kosten des Rechtsstreits, aber auf der anderen Seite lautet der Thenor "Die Beklagte wird als Gesamtschuldnerin mit dem durch VB des AG vom … gesondert in Anspruch genommenen Herrn … verurteilt. .."
Vielleicht habt ihr ja eine Idee Dankeschön schonmal
Folgender Sachverhalt:
Unser Mandant beantragt MB als Vermieter einer Wohnung gegen ein Ehepaar, was ein bisschen schlampig mit seinem Hab und Gut umgegangen ist. In dem MB sind bereits zwei unterschiedliche Adressen der Gegner angegeben, da die sich getrennt haben.
Die Frau erhebt Widerspruch gegen den MB - Der Mann nicht. Es ergeht ein VB gegen den Mann.
Unser Mandant bitte daraufhin darum, den MB gegen die Frau zuerst ruhen zu lassen und keine GK einzuzahlen - wir vollstrecken erstmal bei dem Mann und zahlen nicht zu knapp Gerichtsvollzieherkosten Als das alles fruchtlos verlief, hat sich unser Mandant doch überlegt, das streitige Verfahren gegen die Frau durchzuführen. Diese wurde dann auch verurteilt, unserem Mandanten Schadensersatz zu zahlen. Soweit so gut.
Jetzt möchte ich einen Kostenausgleichsantrag stellen, da die Kosten gequotelt wurden und frage mich, ob ich die Kosten des GVZ auch der Ehefrau anlasten kann Es heißt ja "Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte..." - und das sind ja keine Kosten des Rechtsstreits, aber auf der anderen Seite lautet der Thenor "Die Beklagte wird als Gesamtschuldnerin mit dem durch VB des AG vom … gesondert in Anspruch genommenen Herrn … verurteilt. .."
Vielleicht habt ihr ja eine Idee Dankeschön schonmal