Hallo Leute,
ich stehe gerade auf dem Schlauch und weiß nicht was ich mit dem Zivil- und gleichzeitig Vollstreckungsgericht machen soll das mich ärgert.
Wir haben ein VU in I. Instanz erwirkt, Einspruchsverfahren läuft - und das wohl auch noch länger befürchte ich. Die Gerichte brauchen alle etwas länger wg. Überlastung. Versteh ich grundsätzlich auch. Geht keinem Gericht gut mit der aktuellen Situation.
Schuldner hat im Einspruchs-Schriftsatz des ggn. RA u.a. unter Vorlage einer Krankmeldung vom Arzt -von wegen nicht ohne Grund zum Verhandlungstermin nicht erschienen usw. - u.a. erklären lassen, dass geheiratet wurde und der Nachname jetzt ... laute.
Dass hat das Gericht im VU natürlich nicht berücksichtigt und uns jetzt , dank Corona 4 Monate später, die vollstreckbare Ausf. des vorl. vollstreckbaren VU mit dem alten Nachnamen ausgestellt. Ich habe diese zurückgereicht mdB den Titel auf den neuen Nachnamen umzuschreiben, da Namensänderung -aus Zivilakte ersichtlich- dokumentiert.
Das Gericht schreibt dazu wörtlich zurück: ... Eine Berichtigung des Urteils kommt nicht in Betracht, da der Hinweis auf die Namensänderung erst nach Erlass des VU ... eingegangen ist ...".
Wieso wollen die das überhaupt berichtigen? Ich habe Umschreibung beantragt? Ich also da angerufen. Die Justizang. war absolut unkooperativ. Das sei eine Entscheidung "des Gerichts" da habe sie nichts mit zu tun und könne nicht helfen. Meine Frage nach Durchstellen oder Nennung der Durchwahl des zuständigen Rpfl. bzw. Richters, wurde ignoriert. Ich solle das doch bitte alles nochmal schriftlich usw. ..
Halloo, das letzte Mal hat das 4 Monate gedauert.. was soll dass denn jetzt...? Der Mdt. will aber vollstrecken.
Habt Ihr einen Tip? Blöd: die Richterin ist gleichzeitig die AG-Direktorin.
Danke Euch und LG renoHL
Nachfrage zu Änderung des Nachnamens des Schuldners
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- ...wegen der Kekse hier
- Kennt alle Akten auswendig
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Ich bin da ganz bei "dem Gericht" muss ich zugeben. Das Rubrum des Urteils entspricht den Namen zum Zeitpunkt des Urteils. Ich sehe da prinzipiell aber auch kein ZV-Hindernis. Der Geburtsname des Schuldners "verschwindet" ja nicht mit einer Heirat und mE müsste dann auch entsprechend vollstreckt werden können. Ggf. mit Hinweis an den GVZ, dass der Name des Schuldners sich aufgrund Heirat geändert hat.
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Schau mal hier: https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 67329.html
Es reicht auch ein Auszug aus dem Melderegister.
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