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ZV bei Autohaus

Verfasst: 15.02.2021, 10:38
von BeLu89
Guten Morgen,

ich habe eine Akte auf dem Tisch, in der wir für unseren Mandanten einen Vergleich erstritten haben. Der Gegner ist ein Autohaus. Ich möchte dort nun vollstrecken. Muss ich im Vollstreckungsformular extra beantragen, dass Kfz gepfändet werden soll? Ich meine nicht. Mein Chef meint, ich soll lieber nachforschen. Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

Liebe Grüße aus Bremen

Re: ZV bei Autohaus

Verfasst: 15.02.2021, 11:02
von pitz
Bei KfZ müsste man ggf. die mögliche Überpfändung im Auge behalten meine ich.

Re: ZV bei Autohaus

Verfasst: 15.02.2021, 11:45
von Lämmchen
Bei einem Autohaus liegt das Problem eher darin, dass im Regelfall die ausgestellten Autos nicht Eigentum des Autohauses sind. Die Brief liegen im Regelfall bei der Bank, solange es sich bei dem Autohaus nicht um einen Retailbetrieb handelt.

Re: ZV bei Autohaus

Verfasst: 15.02.2021, 11:47
von Tigerle
Habt Ihr eine Zug-um-Zug-Vollstreckung, d.h. ein ganz bestimmtes Fahrzeug, dass Ihr vollstrecken möchtet?

Re: ZV bei Autohaus

Verfasst: 15.02.2021, 12:10
von BeLu89
Tigerle hat geschrieben:
15.02.2021, 11:47
Habt Ihr eine Zug-um-Zug-Vollstreckung, d.h. ein ganz bestimmtes Fahrzeug, dass Ihr vollstrecken möchtet?
Nein. Haben einen normalen Zahlungstitel

Re: ZV bei Autohaus

Verfasst: 15.02.2021, 12:11
von BeLu89
Also würdet Ihr auch erstmal nur einen "normalen" ZV-Auftrag fertigen?

Re: ZV bei Autohaus

Verfasst: 15.02.2021, 12:22
von Lämmchen
Ja. Ich würde das so machen.

Re: ZV bei Autohaus

Verfasst: 15.02.2021, 13:54
von sh161
BeLu89 hat geschrieben:
15.02.2021, 12:11
Also würdet Ihr auch erstmal nur einen "normalen" ZV-Auftrag fertigen?
Ich würde vielleicht sogar als erstes eine Kontopfändung versuchen. Natürlich vorausgesetzt, du kennst die Bankverbindung.

Re: ZV bei Autohaus

Verfasst: 16.02.2021, 11:19
von BeLu89
sh161 hat geschrieben:
15.02.2021, 13:54
BeLu89 hat geschrieben:
15.02.2021, 12:11
Also würdet Ihr auch erstmal nur einen "normalen" ZV-Auftrag fertigen?
Ich würde vielleicht sogar als erstes eine Kontopfändung versuchen. Natürlich vorausgesetzt, du kennst die Bankverbindung.
Ne, die haben wir leider nicht. Sonst hätte ich natürlich die Kontopfändung gemacht.

Vielen Dank für Eure Antworten :wink1 :thx

Re: ZV bei Autohaus

Verfasst: 16.02.2021, 11:37
von mrsgoalkeeper
Viele Autohäuser haben einen online-Shop. Ggfls. lässt sich daraus eine Erkenntnis gewinnen (PayPal o.ä.)