ZV bei Autohaus

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
BeLu89
Forenfachkraft
Beiträge: 231
Registriert: 08.02.2016, 17:18
Beruf: ReNo
Software: RA-Micro
Wohnort: Bremen

#1

15.02.2021, 10:38

Guten Morgen,

ich habe eine Akte auf dem Tisch, in der wir für unseren Mandanten einen Vergleich erstritten haben. Der Gegner ist ein Autohaus. Ich möchte dort nun vollstrecken. Muss ich im Vollstreckungsformular extra beantragen, dass Kfz gepfändet werden soll? Ich meine nicht. Mein Chef meint, ich soll lieber nachforschen. Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

Liebe Grüße aus Bremen
pitz
...wegen der Kekse hier
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 601
Registriert: 12.12.2013, 12:35
Beruf: ReNo

#2

15.02.2021, 11:02

Bei KfZ müsste man ggf. die mögliche Überpfändung im Auge behalten meine ich.
Benutzeravatar
Lämmchen
Foreno-Inventar
Beiträge: 2916
Registriert: 29.04.2009, 11:04
Beruf: Gepr. ReFaWi
Software: Ikaros

#3

15.02.2021, 11:45

Bei einem Autohaus liegt das Problem eher darin, dass im Regelfall die ausgestellten Autos nicht Eigentum des Autohauses sind. Die Brief liegen im Regelfall bei der Bank, solange es sich bei dem Autohaus nicht um einen Retailbetrieb handelt.
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
Benutzeravatar
Tigerle
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3581
Registriert: 30.01.2008, 09:20
Beruf: Wirtschaftsassistenin/selbständige ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Augsburg

#4

15.02.2021, 11:47

Habt Ihr eine Zug-um-Zug-Vollstreckung, d.h. ein ganz bestimmtes Fahrzeug, dass Ihr vollstrecken möchtet?
BeLu89
Forenfachkraft
Beiträge: 231
Registriert: 08.02.2016, 17:18
Beruf: ReNo
Software: RA-Micro
Wohnort: Bremen

#5

15.02.2021, 12:10

Tigerle hat geschrieben:
15.02.2021, 11:47
Habt Ihr eine Zug-um-Zug-Vollstreckung, d.h. ein ganz bestimmtes Fahrzeug, dass Ihr vollstrecken möchtet?
Nein. Haben einen normalen Zahlungstitel
BeLu89
Forenfachkraft
Beiträge: 231
Registriert: 08.02.2016, 17:18
Beruf: ReNo
Software: RA-Micro
Wohnort: Bremen

#6

15.02.2021, 12:11

Also würdet Ihr auch erstmal nur einen "normalen" ZV-Auftrag fertigen?
Benutzeravatar
Lämmchen
Foreno-Inventar
Beiträge: 2916
Registriert: 29.04.2009, 11:04
Beruf: Gepr. ReFaWi
Software: Ikaros

#7

15.02.2021, 12:22

Ja. Ich würde das so machen.
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
Benutzeravatar
sh161
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 609
Registriert: 12.12.2012, 10:19
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware

#8

15.02.2021, 13:54

BeLu89 hat geschrieben:
15.02.2021, 12:11
Also würdet Ihr auch erstmal nur einen "normalen" ZV-Auftrag fertigen?
Ich würde vielleicht sogar als erstes eine Kontopfändung versuchen. Natürlich vorausgesetzt, du kennst die Bankverbindung.
Bild
BeLu89
Forenfachkraft
Beiträge: 231
Registriert: 08.02.2016, 17:18
Beruf: ReNo
Software: RA-Micro
Wohnort: Bremen

#9

16.02.2021, 11:19

sh161 hat geschrieben:
15.02.2021, 13:54
BeLu89 hat geschrieben:
15.02.2021, 12:11
Also würdet Ihr auch erstmal nur einen "normalen" ZV-Auftrag fertigen?
Ich würde vielleicht sogar als erstes eine Kontopfändung versuchen. Natürlich vorausgesetzt, du kennst die Bankverbindung.
Ne, die haben wir leider nicht. Sonst hätte ich natürlich die Kontopfändung gemacht.

Vielen Dank für Eure Antworten :wink1 :thx
mrsgoalkeeper
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 4845
Registriert: 30.07.2007, 09:23
Beruf: ReNo, Betriebswirtin Schwerpunkt Recht, Rechtsreferentin(FSH), angehende Bachelorette:-)
Wohnort: NRW

#10

16.02.2021, 11:37

Viele Autohäuser haben einen online-Shop. Ggfls. lässt sich daraus eine Erkenntnis gewinnen (PayPal o.ä.)
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
Antworten