Hallo zusammen!
Ich komme gerade bei einer Thematik nicht weiter. Sachverhalt ist folgender: Wir haben bei der Schuldnerin einen VB erwirkt und danach einen PfÜB bei der Bank als DS erwirkt. Dort war leider kein Guthaben vorhanden. Jetzt hat unser Mandant uns die neue Arbeitgeberin der Mandantin mitgeteilt. Wir wollen nun einen zweiten PfÜB erwirken.
Meine Frage nun: Gibt es hier Besonderheiten zu beachten? Und dürfen wir unsere Gebühren im PfÜB noch einmal geltend machen? M.E. geht das nämlich nur einmal.
Ihr würdet mir sehr helfen!
Vielen Dank vorab
Marvin
Zweiter PfÜB bei anderem Drittschuldner
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Du kannst problemlos einen weiteren Pfüb beantragen.
"Du erhälst für jeden PfÜB gesondert eine 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG. Jeder erlassene PfÜB löst eine neue gebührenrechtliche Angelegenheit aus (§ 15 Abs. 2, § 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG)".
"Du erhälst für jeden PfÜB gesondert eine 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG. Jeder erlassene PfÜB löst eine neue gebührenrechtliche Angelegenheit aus (§ 15 Abs. 2, § 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG)".