Hallo miteinander,
wir haben einen Titel gegen eine frühere Mandantin, da unsere Gebühren nicht beglichen wurden.
Der Vollstreckungsbescheid ist zugestellt und inzwischen auch rechtskräftig geworden. Nun haben wir in Erfahrung bringen können, dass die Schuldnerin 2 Wohnungen (beide fremdvermietet) besitzt. Zu diesen Wohnungen wurde im letzten Jahr für einen anderen Gläubiger die Zwangsverwaltung angeordnet. Gibt es eine Möglichkeit, dem Verwaltungsverfahren beizutreten? Im Grundbuch sind wir mit unserer Forderung noch nicht abgesichert...
Viele Grüße und vielen Dank im Voraus!
ReLo
Beitritt zum Zwangsverwaltungsverfahren?
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- Registriert: 28.03.2010, 11:15
- Beruf: Rechtspfleger
Ein Beitritt wegen dem persönlichen Anspruch § 10 Abs. 1 Nr. 5 ZVG ist möglich.
Der Beitrittsbeschluss kosten 110 € plus evtl. Zustellungsauslagen.
S. Geiselmann
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S. Geiselmann